HR-Know-how Archive - ZMI

Der schnellste Weg zur Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit dem 01.01.2023 das bisherige Papierdokument. Damit bringt sie nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern auch Veränderungen für Arbeitgeber :innen und Beschäftigte. https://www.youtube.com/watch?v=2dp-CldqIVA   Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung, die von einem Arzt ausgestellt wird. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Patientin bzw. der Patient arbeitsunfähig ist und daher keine Arbeit leisten kann.     Wie funktioniert die eAU? Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird Arbeitnehmer :innen von ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Die eAU ersetzt die bisherige Papierbescheinigung und wird online an die zuständige Krankenkasse bzw. den GKV-Server übermittelt – die Patient :innen müssen sich um die Übermittlung an die Krankenkasse nicht mehr kümmern. Wichtig ist hierbei, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen den Arbeitgeber :innen nicht proaktiv mitgeteilt werden. Mitarbeiter:innen müssen sich deshalb nach wie vor beim/bei der Arbeitgeber :in krankmelden, damit diese :r zum richtigen Zeitpunkt (in der Regel frühestens nach 24 Stunden) eine eAU-Anfrage an den GKV-Server senden kann.   Wie kann die eAU am schnellsten

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Verfall von Resturlaub – das müssen Arbeitgeber:innen jetzt wissen

In diesem Artikel erfahren Sie, was das BAG-Urteil und das EuGH-Urteil zum Urlaubsverfall für Auswirkungen hat: Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20.12.2022 entschieden? Welche Entscheidung hatte der EuGH zum Urlaubsverfall gefällt? Wie kann die Information der Arbeitnehmer :innen erfolgen? Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20.12.2022 entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil (9 AZR 266/20) festgelegt, dass Urlaub nur dann verjährt, wenn Arbeitgeber :innen vorher Arbeitnehmer :innen transparent und unmissverständlich auf den bestehenden Urlaubsanspruch sowie auf die Möglichkeit des Verfalls hingewiesen haben. Das BAG berücksichtigt damit die vorangegangen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Frage. Welche Entscheidung hatte der EuGH zum Urlaubsverfall gefällt? Am 22.09.2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil (C-120/21 LB) bereits festgestellt, dass ein grundsätzlicher automatischer Verfall nicht genommener Urlaubsansprüche zum Jahresende, wie ihn das deutsche Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 7 Abs. 2 vorsieht, europarechtswidrig ist. Ein nationales Gesetz ist nach der

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Wie Sie mit Personaleinsatzplanung Zeit und Geld sparen

In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei einer Personaleinsatzplanung ankommt: Die Herausforderungen der Personaleinsatzplanung Lösungen zur Optimierung der Personaleinsatzplanung Zeit- und Kostenersparnis durch die Optimierung der Personaleinsatzplanung Die Herausforderungen der Personaleinsatzplanung Personaleinsatzplanung ist die Herausforderung für Unternehmen aller Größen. Die richtigen Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Ort einzusetzen, kann eine immense logistische Aufgabe sein. Während manuelle Pläne häufig mit hohen Kosten und ineffizienter Arbeitsweise verbunden sind, können automatisierte Pläne diese Probleme lösen. Automatisierte Personaleinsatzplanungssoftware erstellt Pläne anhand von Stunden- und Personalvorgaben, sodass Unternehmen Zeit und Geld sparen. Lösungen zur Optimierung der Personaleinsatzplanung Viele Unternehmen kämpfen noch mit ineffizienten Arbeitsabläufen und einer unzureichenden Personaleinsatzplanung. Dabei lassen sich gerade hier durch die richtigen Tools und Lösungen viele Prozesse optimieren und somit Zeit- sowie Kosteneinsparungen erzielen. Doch welche Lösung ist die Richtige für mein Unternehmen? In diesem Artikel stelle ich dir 3 verschiedene Lösungen vor, mit denen du deine Personaleinsatzplanung optimieren

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Ab wann wird die Arbeitszeiterfassung durch das EuGH-Urteil Pflicht?

In diesem Artikel erfahren Sie, was das BAG-Urteil und das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Auswirkungen hat: Bundesarbeitsgericht sieht verpflichtende Arbeitszeiterfassung ZMI – HR Inside Talk zum Urteil Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13.09.2022 genau entschieden? Aufgrund welcher geltenden, gesetzlichen Regelungen kommt das Bundesarbeitsgericht zu dem Schluss, dass Arbeitszeiterfassung verpflichtend ist? Was ist ein geeignetes System zur Erfassung von Arbeitszeiten? Was ändert sich durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung? Ab wann wird Arbeitszeiterfassung in Deutschland verpflichtend? Bedeutet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein Ende der Vertrauensarbeitszeit? Ist ein handgeschriebener Stundenzettel auch eine Art der Zeiterfassung oder muss diese zwingend digital erfolgen? Müssen sämtliche Mitarbeiter :innen ihre Arbeitszeiten erfassen oder sind bestimmte Gruppen wie beispielsweise der Außendienst davon ausgenommen? Kann es zu Komplikationen kommen, wenn nur der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende, jedoch keine Pausen aktiv erfasst werden? Rückblick: Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung UPDATE: Bundesarbeitsgericht sieht verpflichtende Arbeitszeiterfassung Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in

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Kann der Betriebsrat die Einführung einer Arbeitszeiterfassung verlangen?

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (7 TaBV 79/20) sorgte im Juli 2021 für Aufsehen: In diesem wird dem Betriebsrat das Recht zugesprochen, von Arbeitgeber :innen zu verlangen, dass ein elektronisches Zeiterfassungssystem für sämtliche Mitarbeiter :innen einführt wird. Doch was ist an diesem Urteil so bahnbrechend neu? Ein Blick in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zeigt, dass der Betriebsrat in Unternehmen nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen hat, dass die zugunsten der Arbeitnehmer :innen geltenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem auch Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). In diesem Zusammenhang haben Arbeitgeber :innen gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG die hierfür erforderlichen Unterlagen, also im konkreten Fall die Arbeitszeitaufzeichnungen, dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen. Hier geht es beispielsweise um die Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben des ArbZG in Deutschland eingehalten werden, welches beispielsweise vorschreibt, wie viele Stunden maximal pro Woche gearbeitet werden dürfen und welche

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Arbeitszeit und Minijob – darauf müssen Arbeitgeber :innen jetzt achten

Minijobs boomen in Deutschland wie nie zuvor. Mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gehen auch spezielle Regelungen einher, die von Arbeitgeber :innen und Arbeitnehmer :innen gleichermaßen beachtet werden müssen. Derzeit liegt die Verdienstgrenze für einen Minijob bei 450,00 € monatlich, soll allerdings künftig auf 520,00 € erhöht werden, denn sie wird sich ab dem 01. Oktober 2022 mit 10 Wochenstunden an Mindestlohnbedingungen orientieren. Aufgrund einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird sich der Mindestlohn zum genannten Zeitpunkt auf 12,00 € pro Stunde erhöhen. Arbeitgeber :innen, die Minijobber :innen beschäftigen, müssen branchenabhängig auch deren Arbeitszeit dokumentieren, jedoch keine Steuern oder andere Abgaben leisten. Mit 30 Prozent zahlt der Arbeitgeber einen festen Betrag, in welchem unteranderem Lohnsteuer und Versicherungsbeiträge mit inbegriffen sind. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass ein:e Minijobber :in denselben Urlaubsanspruch wie jeder andere Arbeitnehmer hat, welcher mindestens 24 Werktage pro Jahr (bezogen auch eine 6-Tage-Woche) beträgt. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt grundsätzlich für sämtliche Branchen

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Wie Personalverantwortliche durch die automatisierte Arbeitszeiterfassung hohe Einsparungen erzielen und mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben erhalten

Arbeitszeiterfassung, Urlaubsanträge, Personaldokumente – das wird in vielen Unternehmen entweder analog oder maximal mit Hilfe von Excel bewerkstelligt. “Haben wir schon immer so gemacht”, lautet häufig die Devise. Doch gerade in Krisenzeiten kann es lohnenswert sein, sich mit der HR-Digitalisierung zu befassen. Denn nicht selten lassen sich beispielsweise durch die digitale Arbeitszeiterfassung mehrere 10.000 € einsparen – pro Monat wohlgemerkt. Lesen Sie in diesem Blogbeitrag, wie das im Detail geht und erfahren Sie anschließend, welches Einsparpotenzial es für Ihr Unternehmen gibt.   Arbeitszeiten digital erfassen? Viele Unternehmen schrecken vor der Einführung entsprechender Software zurück Noch immer werden Personaldokumente in Aktenschränken verstaut, Urlaubsanträge auf Papier ausgefüllt und verarbeitet, Arbeitszeiten auf Papier oder in Excel dokumentiert. Eine ungeheuer zähe und vor allem zeitintensive Angelegenheit, die mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Die Arbeitskraft wird unnötig für wiederkehrende und nicht-wertschöpfende Tätigkeiten verschenkt. Und das, obwohl diese Prozesse durch flexible Softwarelösungen längst automatisierbar sind.
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Warum die manuelle Zeiterfassung in Excel Kosten verursacht

Noch immer werden Personaldokumente in Aktenschränken verstaut, Urlaubsanträge auf Papier ausgefüllt und verarbeitet, Arbeitszeiten auf Papier oder in Excel dokumentiert. Eine ungeheuer zähe und vor allem zeitintensive Angelegenheit, die mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Die Arbeitskraft wird unnötig für wiederkehrende, unnötige und nicht-wertschöpfende Tätigkeiten verschenkt. Und das obwohl bereits flexible Softwarelösungen bereits eine Automatisierung dieser Prozesse ermöglichen. Arbeitszeiterfassung? Machen wir kostenfrei in Excel! Die Dokumentation von geleisteten Arbeitsstunden in der Tabellenkalkulation geht vermeintlich schnell von der Hand. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die vermeintlich kostengünstige Lösung ganz schnell zum Kostentreiber werden kann. Häufig vernachlässigt werden die Aspekte Aufwand der manuellen Erfassung Rundung durch die Mitarbeiter:innen sowie Nachkalkulation im Back-Office In der Summe kommen schnell etliche Arbeitsminuten zusammen, die sich mit beispielsweise bei einem kalkulatorischen Stundensatz von 40,00 € in einem Unternehmen mit 500 Mitarbeiter:innen zu einem Kostenblock von mehr als 3.500,00 € aufsummieren – pro Tag! Durch

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Warum Arbeitszeitflexibilisierung auch zukünftig eine Herausforderung bleibt

Zwei Monate nach der Bundestagswahl haben die Spitzen von SPD, FDP und Grünen gestern den Koalitionsvertrag der sogenannten Ampelkoalition vorgestellt. In diesem sind die Vorhaben der drei Parteien für die kommenden vier Jahre auf Bundesebene festgehalten. Gerade im Hinblick auf das Thema neue Arbeitswelten und New Work hatten alle beteiligten Parteien im Bundestagswahlkampf betont, die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten zukünftig den neuen Realitäten Rechnung tragen. Nach der Vorstellung des Papiers ist jedoch klar, dass auch zukünftig kein Spielraum für eine durchgängige Flexibilisierung besteht. So heißt es wörtlich in dem Papier: „Im Rahmen einer im Jahre 2022 zu treffenden, befristeten Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können.“ Damit bleiben über 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die nicht nach einem Branchentarifvertrag beschäftigt werden, von vornherein bei einer potenziellen Möglichkeit zu einer Arbeitszeitflexibilisierung außen vor. Ähnlich

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Muss im Home Office Arbeitszeit erfasst werden?

Auch 18 Monate seit Beginn der Corona Pandemie, arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor teilweise oder komplett vom Home Office aus. Unternehmen und Organisationen haben die Zeit genutzt, um hybride Modelle zu etablieren oder ihren Mitarbeitenden gänzlich die Entscheidung zu überlassen, von wo aus sie arbeiten. möchten. Abhängig vom konkreten Arbeitsplatz und der Branche sind dabei die Gestaltungsspielräume unterschiedlich groß. Damit einher geht auch immer häufiger der Umstand, dass Arbeitszeiten von Arbeitnehmerseite aus – und nicht selten ohne Kenntnis des Arbeitgebers – maximal flexibilisiert werden. Doch ist dies überhaupt zulässig und besteht nicht eine Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeiten auch im Home Office? Im Frühjahr 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zukünftig alle Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren müssen. Bislang hat der Gesetzgeber in Deutschland das Urteil jedoch nicht in nationales Recht überführt. Eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist

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