Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung: Geht das zusammen?

Ist Arbeitszeiterfassung das Ende der Vertrauensarbeitszeit

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Wenn in Zukunft jeder Arbeitgeber sämtliche Arbeitszeiten erfassen muss, ist keine Vertrauensarbeitszeit mehr möglich?

Das schauen wir uns in diesem Artikel genauer an. An dieser Stelle kann schon vorweggenommen werden, dass die Antwort weder ein klares Ja, noch ein klares Nein ist. Deshalb ist dieser Artikel auch länger als zwei Zeilen.

 

Die kurze Antwort: Vertrauensarbeitszeit bekommt eine andere Definition

Die Vertrauensarbeitszeit ist nicht tot. Denn es gibt Tools zur Zeiterfassung, bei denen Arbeitnehmer :innen ihre Zeiten komplett händisch eintragen. Das basiert genauso auf Vertrauen, wie ein Szenario, in dem gar keine Zeiten notiert werden.

Wir müssen die Vertrauensarbeitszeit in Zukunft also einfach anders definieren. Es bedeutet nicht mehr, dass der Arbeitgeber überhaupt keine Arbeitszeiten erfasst. Vertrauensarbeitszeit bedeutet in Zukunft vielmehr, dass die erfassten Zeiten auf Vertrauen basieren und ausschließlich dazu verwendet werden, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen und nicht zur Kontrolle der Mitarbeitenden.

 

Die lange Antwort: So sieht Vertrauensarbeitszeit mit dem neuen Gesetz konkret aus

Also objektiv betrachtet bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden überhaupt nicht kontrolliert. Die Arbeitszeiten basieren also komplett auf Vertrauen.

Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass alle Unternehmen in der EU in Zukunft sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter :innen erfassen müssen. Bisher galt das im deutschen Recht nur für Überstunden – es mussten also nur alle Zeiten erfasst werden, die über 8h Arbeitszeit am Tag hinausgingen.

Zu diesen Regelungen gab es in den letzten Jahren Kritik, da es kaum möglich ist, die Überstunden zu dokumentieren, wenn der Arbeitgeber nicht die Zeit erfasst, wann jemand anfängt zu arbeiten. Dann ist es sinnvoller, gleich eine Stechuhr zu verwenden und die gesamte Arbeitszeit zu erfassen. Die Überstunden können dann viel genauer berechnet werden.

Stechuhr klingt nach ziemlich viel Kontrolle und ist auch in der Praxis quasi nicht mit der Vertrauensarbeitszeit vereinbar. Aber in Berufen mit flexiblen Arbeitszeiten und -orten geht das mit der Stechuhr natürlich sowieso nicht.

Und deshalb ist die Frage nach dem “Ende” der Vertrauensarbeitszeit auch kein klares Ja. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht eine vollständig elektronische Arbeitszeiterfassung vor. Es steht aber nicht drin, dass der Arbeitgeber die Zeiten selbst erfassen muss. Also zum Beispiel mit einer Stechuhr. Er ist nur dafür verantwortlich, den Mitarbeiter :innen ein geeignetes elektronisches Tool zur Verfügung zu stellen, mit dem die Arbeitszeiten erfasst werden können.

Das bedeutet: Die Arbeitszeiten basieren immer noch auf Vertrauen, da Arbeitnehmer :innen diese händisch in ein Tool eintragen. Die so erfassten Arbeitszeiten können vom Arbeitgeber ausgewertet werden und sind wichtig für die Kontrolle, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Dazu haben wir schon mal ein Video gemacht, das verlinke ich euch in der Beschreibung.

 

Arbeitgeber haben mit dem neuen Gesetz also zwei Möglichkeiten: 

Erstens: Entweder ne ziemlich genaue und standortbezogene Erfassung der Arbeitszeiten mit einem digitalen Terminal oder am PC-Arbeitsplatz. Da gibt’s ziemlich viele Möglichkeiten, die die Arbeitszeiten in Echtzeit erfassen.

Zweitens: Die Alternative ist das, was der Vertrauensarbeitszeit am nächsten kommt. Der Arbeitgeber stellt ein Software-Tool zur Verfügung und die Arbeitnehmer :innen erfassen dort eigenverantwortlich ihre Arbeitszeiten. Und das basiert dann eben wieder auf Vertrauen.

Besonders in Unternehmen mit flexiblem Arbeitsort wird wahrscheinlich hauptsächlich die zweite Variante verwendet werden.

 

Wichtige ergänzende Gedanken zur Vertrauensarbeitszeit

An dieser Stelle noch ein kurzer Exkurs. Viele Arbeitnehmer :innen haben Angst, dass ihnen die verpflichtende Arbeitszeiterfassung ihre Flexibilität wegnimmt. Es gibt ein paar interessante Studien, die zeigen, dass Personen mit Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice oft mehr Überstunden machen als die, die zum Beispiel im Büro sitzen. Und bei Vertrauensarbeitszeit werden Überstunden eben viel schlechter oder gar nicht erfasst und das ist am Ende schlecht für die Arbeitnehmer :innen. 

Stellt euch vor, ihr arbeitet im Home Office und habt Vertrauensarbeitszeit. Nachmittags ist schönes Wetter und ihr denkt euch – cool, da geh’ ich ne Weile raus und arbeite dann heute Abend noch. Abends habt ihr dann Hunger, macht etwas zu essen, danach ist schon halb 9 und ihr müsst jetzt noch 2 Stunden arbeiten. Gar keine Lust.

Also – Macht euch klar, dass Vertrauensarbeitszeit auch Stress auslösen kann. Die Verschmelzung von Arbeit und Freizeit klingt gut, aber feste Arbeitszeiten haben eben auch Vorteile. Arbeitnehmer :innen haben genug Pausen, genug Ruhezeit und wissen genau, sie müssen nach Feierabend nicht mehr an die Arbeit denken. Da gibt es ein passendes Zitat vom Bundesarbeitsminister. Der sagt: „Irgendwann muss auch einmal Feierabend sein.“

 

Fazit – Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung – Geht das zusammen?

Wie oben schon gesagt, die Antwort ist Jein. Wir müssen das Verständnis von “Vertrauensarbeitszeit” etwas anpassen, aber letztendlich spricht nichts dagegen, dass die erfassten Arbeitszeiten komplett auf Vertrauen basieren.

Also – Wenn ihr als Arbeitnehmer :in vom Unternehmen Zeiterfassung vorgeschrieben bekommt, dann denkt daran, dass der Gesetzgeber sich das überlegt hat, um euch zu schützen und die Arbeitgeber dazu zu bringen, das Arbeitszeitgesetz konsequent einzuhalten.

Und wenn ihr Arbeitgeber seid, dann redet offen mit euren Mitarbeitenden darüber. Bei Vertrauensarbeitszeit ist es wichtig, dass alle mit dem Konzept zufrieden sind und keiner sich beobachtet oder kontrolliert fühlt.

Am Ende geht es darum, die beste Situation für Arbeitnehmende und Unternehmen zu erreichen. Und die Zeiterfassung kann – wenn man sie richtig einsetzt und kommuniziert – ein Schritt in die richtige Richtung sein.

Zeiterfassung App vs. Desktop

Zeiterfassung App vs. Desktop

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Zeiterfassung – besser in der App oder am Desktop? Oder lieber beide Lösungen?

In diesem Artikel stellen wir die Möglichkeiten gegenüber und sprechen außerdem über stationäre Terminals.

Vorteile einer App für die Zeiterfassung

  • Die Mitarbeiter :innen sind flexibel. Sie können ihre Arbeitszeit von überall starten und beenden.
  • Die App ist für Branchen geeignet, deren Arbeitnehmer :innen keinen Computer benutzen und auch keinen festen Arbeitsort haben. Zum Beispiel die Baubranche.
  • Zeiterfassungs Apps sind normalerweise sehr leicht zu bedienen. Weil man sie nur auf mobilen Endgeräten verwendet, sind die Möglichkeiten eingeschränkt. So wird die Zeiterfassung nicht zu verwirrend.
  • Apps sind oft günstiger als umfängliche Systeme. Es gibt sie sogar kostenlos. Aber eine kostenlose Lösung ist nie so verlässlich wie ein System, hinter dem ein Unternehmen mit Support und Qualitätssicherung steht.

Das waren die wichtigsten Vorteile. Zeiterfassungs Apps sind also am ehesten für Unternehmen geeignet, deren Mitarbeiter :innen viel unterwegs sind und wo eine einfache App mit eingeschränkten Funktionen ausreicht.

 

Vorteile von Desktopanwendungen

Bei Mitarbeiter :innen im Büro funktioniert die Zeiterfassung direkt am Arbeitsgerät. Es gibt hier zwei Varianten. Entweder wird eine Software direkt auf dem Computer oder Laptop installiert oder die Anwendung funktioniert über den Browser. 

Desktoplösungen funktionieren auch im Home Office – dann braucht man die Software eben auf dem Laptop.

Die Lösungen sind sehr umfangreich und ermöglichen nicht nur einfache Zeiterfassung, sondern oft auch projektbasierte Zuteilung der Zeiten und viele andere Funktionen. Das macht Desktopanwendungen zu einem wichtigen Tool für Personaler :innen. Je umfangreicher das Tool, desto besser die Personalplanung und die Auswertungen. Und natürlich gibt es in der Regel auch ein Rechtemanagement, damit nur befugte Mitarbeiter :innen Zugriff auf sensible Daten bekommen.

 

App vs. Desktop: Wer braucht was?

Vergleichen wir die beiden Lösungen mal direkt. App und Desktop haben jeweils Vor- und Nachteile, was ist jetzt aber, wenn ein Unternehmen beides braucht? Auch in der Baubranche gibt es Leute, die im Büro arbeiten und es ist unpraktisch, wenn Mitarbeitende im Büro ein anderes Tool nutzen, als die Mitarbeitenden auf der Baustelle.

Deshalb unser Tipp: Sucht euch ein Zeiterfassungssystem, das sowohl Desktop- als auch mobile Anwendungen ermöglicht.

 

Beispiel für umfassende Lösung mit unterschiedlichen Endgeräten

ZMI – Time ist unsere Lösung zur Zeiterfassung. Das ist grundsätzlich erstmal eine Desktopanwendung. Das ist auch nötig, weil das System den Personaler :innen einen guten Überblick gibt und so viele Daten können mobil gar nicht ausgewertet und bearbeitet werden. Da sind zum Beispiel ein Schichtplaner, Urlaubsplaner und Personaleinsatzplanung mit dabei. Und es gibt direkte Schnittstellen zu DATEV, Lohn- und Gehaltssystemen und ERP-Systemen. Das System ist ziemlich umfangreich und Personaler können das Tool umfassend nutzen.

Für die Arbeitnehmenden, die das Tool benutzen sollen, gibt es dann eine andere Benutzeroberfläche. Die Ansicht ist abgespeckter und völlig selbsterklärend. Meistens muss man nur Beginn und Ende der Arbeitszeit aufzeichnen und wenn man Pausen macht.

Und was ist jetzt mit den Leuten, die nicht im Büro sind? Für die gibt es eine ZMI App. Die ist natürlich mit dem Gesamtsystem verbunden und bietet eine möglichst einfache Benutzeroberfläche. Jedes Unternehmen kann so selbst entscheiden, welche Mitarbeitenden ihre Zeiten am Computer oder Laptop erfassen und wer eine mobile Anwendung braucht. Natürlich geht auch beides.

 

Stationäre Terminals

Wenn ein Unternehmen nur stationäre Terminals verwendet, ist natürlich kein Home Office mehr möglich. Aber zum Beispiel bei Produktionsbetrieben macht ein Terminal oft am meisten Sinn. Da haben die Mitarbeitenden ja keinen Computer und dann starten und beenden sie ihre Arbeitszeit am besten an einem fest installierten Terminal.

Mit ZMI – Time können alle drei Varianten verwendet werden. Die Software ist für viele Endgeräte optimiert. Und alle Daten laufen in einem zentralen System zusammen.

Zeiterfassung Excel: Ist das 2024 noch erlaubt?

Zeiterfassung Excel - ist das 2024 noch erlaubt

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Zeiterfassung mit Excel ist ziemlich verbreitet. Die meisten Unternehmen nutzen das Tool sowieso für andere Sachen, also ist es quasi kostenlos. Aber bald kommt ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung. Wird Excel dann überhaupt noch zulässig sein?

Der Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung

Der Entwurf besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.

Wir schauen uns im Folgenden das Wort “elektronisch” genauer an.

Elektronisch sind alle Tools, die auf elektronischen Geräten laufen. Das kann ein Computer sein, eine elektronische Stempeluhr oder sogar ein Smartphone. Also – warum sollte Excel da nicht dazugehören?

Ganz einfach: Laut EuGH Urteil muss das System, in dem die Arbeitszeiten erfasst werden, verlässlich, objektiv und leicht zugänglich sein. Außerdem muss es revisionssicher sein, das heißt, dass man im Nachhinein keine Zeiten verändern darf.

 

Ist Excel Zeiterfassung “verlässlich, objektiv, leicht zugänglich und revisionssicher”?

Und da ist die Frage: Wenn eine in Excel geführte Tabelle langfristig genutzt wird. Ist das dann ein verlässliches System? So viele Zellen, Berechnungen und Bezüge. Und wenn sich ein Fehler einschleicht, kann das am Ende einen großen Unterschied machen. Ist es da nicht besser, ein System zu haben, das automatisch die Zeiten aufzeichnet?

Also – Was kann bei Excel Zeiterfassung alles passieren?

  • Man kann in der Zeile verrutschen (je größer die Tabelle, desto schwieriger der Überblick)
  • Man kann falsche Zahlen eintippen – ob absichtlich oder aus Versehen
  • Man kann Fehler bei der Erstellung von Berechnungen und Bezügen machen. Das passiert viel häufiger als man denkt. Besonders bei komplizierten Berechnungen und Bezügen.
  • Man kann Dateien aus Versehen löschen – klingt doof aber passiert. Und wenn man dann keine Backups hat, ist der Stress groß.
  • Wenn das Unternehmen wächst, wird das schnell unübersichtlich. Spätestens dann solltest du unbedingt nach einer Lösung zur Zeiterfassung suchen, die skalierbar ist und genau einen Zweck hat: nämlich die Arbeitszeiterfassung.

Besonders bei Schichtarbeit oder Arbeitszeitänderungen wird der Aufwand der Zeiterfassung mit Excel einfach riesig. Personaler sind nur noch dabei, irgendwelche Excel Tabellen anzupassen und da passieren immer Fehler. Im schlimmsten Fall werden Mitarbeiter :innen am Ende falsch bezahlt.

Je größer das Unternehmen, desto mehr Excel Listen hat man am Ende. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat eine Tabelle, die jeweils auf die Arbeitszeiten angepasst wird, manche arbeiten Vollzeit, andere nicht. Manchmal ändern sich die Schichtpläne, jemand wechselt zur Nachtschicht oder macht ab jetzt keine Samstagsarbeit mehr. Die Personalabteilung hat all diese Tabellen und nichts funktioniert automatisch. Alles muss von Hand geprüft werden und es gibt keinen Mechanismus, der Fehler erkennt. Excel Zeiterfassung braucht viel mehr Arbeitszeit als andere Systeme zur Arbeitszeiterfassung.

 

Fazit: Wird Excel Zeiterfassung verboten?

Das waren Gründe, warum du freiwillig auf Zeiterfassung mit Excel verzichten solltest. Aber aus genau diesen Gründen könnte Excel in Zukunft tatsächlich für die Zeiterfassung verboten werden. Das System könnte als zu wenig verlässlich eingestuft werden.

Ein zentrales, elektronisches System ist in diesem Fall immer die verlässlichste Lösung zur Arbeitszeiterfassung. Am einfachsten sind Systeme, die die Arbeitszeiten automatisch erfassen, zum Beispiel mit Stempeluhr oder wenn die Arbeitszeit am Computer automatisch erfasst wird oder indem man einfach am Anfang und Ende des Arbeitstages einen Button klickt. Es gibt aber auch Systeme, wo Mitarbeiter :innen, die zum Beispiel im Homeoffice arbeiten, ihre Zeiten von Hand eintragen.

Es könnte also tatsächlich Gerichtsurteile geben, die Excel Arbeitszeiterfassung ausschließen.

 

Zeiterfassung einführen in 5 Schritten

Zeiterfassung einführen in 5 Schritten

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Neue Tools zur Zeiterfassung einzuführen kann den Workflow in Unternehmen aus dem Gleichgewicht bringen. In diesem Artikel zeigen wir, wie du ein Zeiterfassungstool Schritt für Schritt einführst und was du dabei beachten musst.

  1. Warum Zeiterfassung?
  2. Tool auswählen
  3. Implementierung
  4. Aktive Nutzung
  5. Funktionalität überwachen

Schritt 1 ist natürlich immer die Frage – Warum genau wollen wir Zeiterfassung einführen?

Die Frage, ob dein Unternehmen Zeiterfassung einführen muss, kann man an dieser Stelle vorwegnehmen. Die Antwort ist wahrscheinlich ja. Nach einigen rechtskräftigen Gerichtsurteilen und weil gerade ein Gesetzesentwurf zum Thema Zeiterfassung vorliegt. Deshalb solltest du dich auf jeden Fall darum kümmern, frühzeitig alle Arbeitszeiten deiner Mitarbeitenden zu erfassen.

Viele Unternehmen führen auch Zeiterfassung ein, weil sie stärker darauf achten wollen, dass die Mitarbeiter:innen ausgeglichen mit ihrer Arbeitszeit umgehen. Außerdem steigen viele von manuellen Tools auf elektronische Systeme um.

 

Im 2. Schritt musst du dich für ein Zeiterfassungstool entscheiden.

Was sind deine wichtigsten Anforderungen an ein Zeiterfassungstool?

Bei der Auswahl eines geeigneten Tools, um Zeiterfassung einzuführen, solltest du mit deinen Mitarbeitenden sprechen und dich mit Kolleg:innen austauschen. Die Menschen, die das Tool in Zukunft jeden Tag nutzen, sollten es auch gut finden. Und sie sind es auch am Ende, die die Wünsche und Anforderungen haben, die das Tool bieten muss.

Hier mal ein paar Faktoren, die für viele Unternehmen wichtig sind.

Stationär, am Computer oder als App – Funktioniert eine Stechuhr oder braucht ihr ein Tool, dass auch auf Laptops genutzt werden kann? Nur so ist nämlich die Zeiterfassung im Homeoffice möglich. Baufirmen brauchen oft außerdem eine Lösung, die auf dem Handy funktioniert. Es gibt auch Zeiterfassungstools, die sowohl stationär als auch mobil funktionieren und so für Mitarbeiter:innen mit unterschiedlichem Arbeitsalltag geeignet sind.

Der Umfang – Müssen einzelne Projekte gebucht werden (zum Beispiel in Agenturen) oder reicht es, wenn nur Beginn und Ende der Arbeitszeit aufgezeichnet werden?

Komplexität – Je größer das Unternehmen, desto wichtiger ist eine reibungslose Nutzung von Software. Und deshalb sollten Sie unbedingt eine Lösung aussuchen, die selbsterklärend ist und bei der deine Mitarbeitenden keine 2 Stunden Einführungskurse benötigen.

Schnittstellen – Die Zeiterfassung sollte nahtlos mit der Software zusammenarbeiten, die dein Unternehmen bereits nutzt. Zum Beispiel Schnittstellen zu DATEV, Lohn- und Gehaltssoftware und ERP-Systemen. Ohne diese Schnittstellen wird es schnell kompliziert und die Personaler haben jede Menge Zusatzarbeit.

Beratung und Support – Die Zeiterfassung wird nicht mehr weggehen. Deshalb solltest du ein Zeiterfassungstool aussuchen, mit dem du dich langfristig wohlfühlst und das zuverlässige Beratungen und Support bietet.

Kosten – Kosten sind selbstverständlich in jedem Unternehmen Thema. Geringere Kosten bedeuten oft auch einen geringeren Leistungsumfang und weniger Support bei Problemen.

Übrigens – viele Unternehmen entscheiden sich aktuell für Excel. Das nutzen die meisten Unternehmen sowieso auch für andere Arbeiten. Aber es hat auch entscheidende Nachteile. Ob Excel mit dem neuen Gesetz überhaupt noch zur Zeiterfassung genutzt werden darf, diskutieren wir in unserem YouTube Video.

 

In Schritt 3 geht es dann um die technische Umsetzung.

Jetzt wird die Zeiterfassung wirklich eingeführt. In der Regel ist das ziemlich einfach und die meisten Softwares zur Zeiterfassung sind schnell installiert. 

Manchmal ist es natürlich nötig, Stempeluhren strategisch im Gebäude zu verteilen. Wenn die Software aber auf den Computern der Mitarbeiter:innen läuft, ist die technische Umsetzung der Zeiterfassung viel einfacher. Manche Tools laufen sogar komplett über den Browser. Da genügt es zum Beispiel, ein Lesezeichen zu setzen und die Mitarbeitenden müssen kein Programm installieren.

Bei den Zeiterfassungstools von ZMI bekommen die Kunden zum Beispiel ein 30-minütiges Onboarding. Das reicht völlig aus, um mit dem Tool umgehen zu können.

 

In Schritt 4 geht es dann los mit der aktiven Nutzung. 

Jetzt müssen sich die Mitarbeitenden mit der Lösung vertraut machen. Bei manchen Tools braucht es jetzt noch eine Einführung, bei ZMI ist das in der Regel nicht nötig, aber unser Support ist natürlich bei Fragen immer erreichbar.

 

Schritt 5: Überwachung

Je nach Komplexität des Tools brauchen manche Mitarbeitenden ein bisschen länger, um das neue Tool in den Arbeitsalltag zu integrieren. Deshalb solltest du darauf achten, dass am Anfang alle noch Fragen stellen können und dass es im Unternehmen jemanden gibt, der hilft, wenn es Schwierigkeiten gibt. Gib deinen Mitarbeiter:innen eine Übergangszeit und habe am Anfang ein Auge darauf, ob auch alles korrekt funktioniert.

 

Weitere Tipps zum Arbeitszeiterfassung Einführen

 

Zeiterfassung einführen: Schritt für Schritt

In manchen Unternehmen kann es sinnvoll sein, die Zeiterfassung Schritt für Schritt einzuführen. Vielleicht gibt es eine Abteilung, in der das Tool als erstes ausgerollt werden kann. So bekommst du von Mitarbeiter:innen direkt Feedback und kannst wichtige Fragen direkt am Anfang klären. Anschließend wird die Zeiterfassung immer weiter ausgerollt.

 

Zeiterfassung richtig kommunizieren

Es kann sein, dass Mitarbeitende keine Lust auf genaue Zeiterfassung haben. Das ganze Thema kann nämlich am Anfang nervig und kompliziert wirken. Sei deshalb von Beginn an transparent. Du hast natürlich das Argument, dass der Gesetzgeber Zeiterfassung nun mal vorschreibt. Aber abgesehen davon profitieren auch deine Arbeitnehmenden. Rede darüber und kommuniziere auch, dass die Zeiterfassung keine Kontrollinstanz sein soll. Vielmehr geht es darum, Überstunden genauer aufzuzeichnen und zu zeigen, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.

 

Leistungsumfang vor Kosten

Das ist ein Fehler, den ich oft beobachte… Schaue bei der Auswahl eines Zeiterfassungstools nicht als allererstes auf die Kosten einer Lösung. Mache dir  zuerst die Anforderungen klar und entscheide dich dann für eine Lösung, die alles bietet, was ihr braucht und bei der du auch mal anrufen kannst, wenn Fragen aufkommen. Damit sparst du am Ende nicht nur Kosten, sondern auch die Nerven der Mitarbeitenden. Nichts ist nerviger als ein Tool, das nur halb fertig wirkt oder bei dem nie jemand erreichbar ist.

 

Arbeitszeitgesetz – das Wichtigste in Kürze

Arbeitszeitgesetz – das Wichtigste in Kürze

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New Work und flexible Arbeitszeiten werden immer mehr zum Standard in der Arbeitswelt. Aber wie flexibel dürfen wir sein und wie schaffen wir es, dass die Arbeitszeiten sich im gesetzlichen Rahmen bewegen? Dafür müssen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Arbeitszeitgesetz auskennen. Die wichtigsten Grundlagen dafür liefert dieser Artikel.


Wen betrifft das Arbeitszeitgesetz?

Das Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Arbeitnehmenden. Aber wer ist damit genau gemeint? Das Arbeitszeitgesetz schließt nämlich bestimmte Berufsgruppen aus. Dazu gehören

  • leitende Angestellte
  • Chefärzt:innen
  • Pfleger :innen, die mit einer ihnen anvertrauten Person zusammenleben
  • Menschen, die im liturgischen Bereich der Kirchen arbeiten
  • und unterschiedliche Gruppen von Leuten, die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Außerdem gilt das Gesetz nicht für Personen unter 18 Jahren. Da sind Arbeitszeiten im Jugendschutzgesetz geregelt.

Arbeitszeiten

Wenn man vom Gesetz betroffen ist. Wie lange darf man pro Tag arbeiten? Grundsätzlich sind das 8 Stunden. In einigen Fällen ist auch mehr erlaubt. Die Höchstarbeitszeit gibt es, weil bei zu langer Arbeitszeit einfach viel mehr Arbeitsunfälle passieren. Das gilt natürlich besonders für Jobs, in denen schwere Maschinen bedient werden, wie auf Baustellen oder in der Produktion. 

Es geht aber auch um Bürojobs. Ärzte sagen immer wieder, dass zu langes Sitzen die Gesundheit schädigt. Und der Gesetzgeber schreibt mit dem Gesetz eben vor, dass Mitarbeitende nicht zu lange arbeiten dürfen und dass jeder ausreichend Pausen bekommen muss.

Wie viel arbeitet der durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland? Das sind ca. 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag. Das machen immer noch die meisten Unternehmen. Theoretisch wären auch 48 Stunden pro Woche möglich, da auch der Samstag als Werktag gezählt wird. Wenn euer Unternehmen flexible Arbeitszeiten ermöglichen will, können Mitarbeitende auch mehr am Tag arbeiten – nämlich maximal 10 Stunden an 6 Werktagen. Dafür gibt es eine wichtige Bedingung: Die Arbeitszeit darf innerhalb von 6 Monaten im Schnitt nicht über 8 Stunden pro Werktag liegen. 

Übrigens – bei einigen Berufen – zum Beispiel in Krankenhäusern – gibt es besondere Regelungen. Da darf die Arbeitszeit teilweise auch über 10 Stunden sein.

Beispiel Arbeitszeit

Wenn jemand in einer Arbeitswoche mit 5 Tagen insgesamt 45 Stunden arbeitet, dann müssen die 5 Stunden zusätzliche Arbeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden. Zum Beispiel über zusätzlichen Urlaub oder indem man einfach an ein paar Tagen früher geht.

Pausenzeiten

Ganz wichtig: Als Arbeitnehmerin darfst du NICHT freiwillig auf deine Pause verzichten. Das verbietet das Gesetz sehr eindeutig. Mitarbeitende, die sowas machen, tun weder sich noch ihrem Unternehmen einen Gefallen. Körperliche und psychische Gesundheit sind nämlich wichtiger als eine halbe Stunde durchgearbeitete Mittagspause. 

Spätestens nach 6 Stunden Arbeit muss eine halbe Stunde Pause kommen. Das Gesetz wird bei der Regelung der Pausenzeiten nicht so konkret wie bei anderen Sachen. Das muss jedes Unternehmen selbst regeln. Bei produzierenden Unternehmen – zum Beispiel in der Fertigung bei Automobilherstellern – gibt es oft 15-minütige Pausen zwischendurch, damit die Mitarbeiter :innen konzentriert bleiben und weniger Fehler passieren. Nach 9 Stunden Arbeit sieht das Arbeitszeitgesetz sogar zusätzlich 15 Minuten Pause, also in Summe eine Dreiviertelstunde vor.

Noch ein wichtiger Hinweis dazu: Viele kleine Pausen, wie beispielsweise 5 minütige Raucherpausen, führen in Summe nicht dazu, dass die gesetzlich vorgesehene Pause von 30 Minuten nach 6 Stunden erfüllt wird. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten dauern, damit sie als Ruhepause anerkannt wird.

Beispiel Pausenzeiten

Eine Mitarbeiterin arbeitet jeden Tag die Mittagspause durch, weil die Deadlines zu eng sind. Dafür ist sie abends viel schneller müde und ist die letzte Stunde der Arbeitszeit total unkonzentriert. Ob sich das fürs Unternehmen rechnet? Wahrscheinlich nicht. Und dazu kommt noch, dass sie abends mit einem schlechten Gefühl nach Hause geht, weil sie genau weiß, dass sie am Ende nicht mehr produktiv war. Und das schlägt sich auch auf die psychische Gesundheit.

Also wenn ihr als Führungskraft merkt, dass Mitarbeitende ihre Pausen nicht einhalten, ist es nicht nur im Interesse des Gesetzgebers, wenn ihr darauf besteht, dass eure Leute Pausen machen. Das heißt aber nicht, dass ihr in der Gestaltung der Arbeitszeiten nicht flexibel seid.

 

Ruhezeiten

Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass Arbeitnehmende mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen haben müssen. Bei flexiblen Arbeitszeiten kommt es da schnell mal zu Verstößen. Das ist auch ein Grund, warum das Arbeitszeitgesetz vielleicht mal überarbeitet werden sollte. Besonders diese Ruhezeit von 11 Stunden wird oft nicht eingehalten und es ist nicht unbedingt zum Vorteil der Arbeitnehmenden, dass das so streng geregelt ist.

Beispiel Ruhezeiten

Wenn man um 18.00 Uhr abends nach Hause geht, darf man frühestens am nächsten Tag um 5.00 Uhr wieder zur Arbeit kommen. Das klingt jetzt als wäre es leicht einzuhalten, aber bei flexiblen Arbeitszeiten kommt es schon mal vor, dass jemand abends um 23.00 Uhr noch arbeitet. Und laut Gesetz darf er dann nicht vor 10.00 Uhr am nächsten Morgen anfangen zu arbeiten. 

Weitere Regelungen im Arbeitszeitgesetz

Nachtarbeit

Das sind alle Arbeiten zwischen 23.00 und 6.00 Uhr, die über 2 Stunden dauern. An Werktagen darf nachts nur 8 Stunden gearbeitet werden. Auch hier kann man auf 10 Stunden verlängern, aber die Zeit muss schon innerhalb von 4 Wochen wieder ausgeglichen werden.

Sonntagsarbeit

Zwischen 0.00 und 24.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen dürfen Beschäftigte nicht arbeiten. Aber natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Ganz besonders wichtig sind Ausnahmen bei z.B. Krankenhäusern, bestimmten Dienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr. Und natürlich arbeiten die Polizei und Sicherheitsdienste auch sonntags. Und stellt euch mal vor, alle Freizeitbeschäftigungen wären sonntags geschlossen. Auch da gibt es natürlich Ausnahmen. Trotzdem gilt: Alle Mitarbeiter :innen müssen an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben.

Hinweis: Dieser Blog-Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.
 

Ab wann wird die Arbeitszeiterfassung durch das EuGH-Urteil Pflicht?

Das EuGH-Urteil und BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

In diesem Artikel erfahren Sie, was der Gesetzentwurf des BMAS, das BAG-Urteil sowiedas EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Auswirkungen haben:

Inhalt

April 2023: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH (Urt. v. 14.05.2019) und des BAG (13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im April 2023 einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Dieser soll insbesondere die bereits heute verpflichtende Arbeitszeiterfassung näher regeln.

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Was genau sollen Arbeitgeber :innen laut des Regierungsentwurfs künftig dokumentieren?

In § 16 Abs 2 ArbZG-E heißt es: „der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.“ Damit bleiben Arbeitgeber:innen für die ordnungsgemäße Dokumentation der Zeiterfassung verantwortlich. Auch wenn sie die Pflicht zur Zeiterfassung den Mitarbeitenden überlassen können, müssen Arbeitgeber:innen sicherstellen, dass ihnen etwaige Verstöße bekannt werden.

Die Arbeitszeit muss täglich erfasst werden. Von der täglichen Erfassungspflicht kann nur durch Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden, wobei nach 7 Tagen spätestens die Zeit erfasst worden sein muss.

Wird die elektronische Aufzeichnung verpflichtend?

Grundsatz soll die elektronische Zeiterfassung sein. Ohne hier konkrete Vorgaben zu machen, schreibt der Referentenentwurf die elektronische Erfassung zwingend vor. Es können also gebräuchliche Zeiterfassungsgeräte oder Zeiterfassungsysteme, Apps oder auch andere elektronische Tabellen verwendet werden.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zu elektronischen Zeiterfassung?

Es soll eine Ausnahme für kleine Betriebe gelten: Betriebe mit weniger als 10 Arbeitnehmer :innen sollen von der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung ausgenommen werden. Gleiches soll für ausländische Arbeitgeber :innen ohne Betriebsstätte im Inland, wenn weniger als 10 Arbeitnehmer :innen nach Deutschland entsandt werden, und Privathaushalte gelten. Zudem sollen in Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen Ausnahmen von der elektronischen Form vereinbart werden können.

Was ist dann künftig mit der Vertrauensarbeitszeit?

Das BMAS versteht unter Vertrauensarbeitszeit flexible Arbeitszeitmodelle, bei dem Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht festgelegt, sondern Mitarbeitenden überlassen werden. Dies soll weiterhin möglich sein, wobei es bei der Dokumentationspflicht bleiben soll.

Gilt die Zeiterfassungspflicht ausnahmslos für alle Mitarbeitenden?

Der Gesetzesentwurf sieht nur in einem sehr eingeschränkten Maße eine Ausnahme von der Dokumentationspflicht vor: Durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung soll vereinbart werden können, dass die Aufzeichnungspflicht nicht für Mitarbeitende gilt, „bei denen die gesamte Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann.“

Ab wann soll die geänderte Aufzeichnungspflicht gelten?

Grundsätzlich soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals die geänderte Aufzeichnungspflicht gelten. Damit die Betriebe sich jedoch auf die elektronische Zeiterfassung umstellen können, soll es eine Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes für die elektronische Form der Zeiterfassung geben. In dieser Übergangsfrist soll noch eine Zeiterfassung „in Papierform“ ausreichen. Je nach Größe des Betriebes sollen auch längere Übergangsfristen vorgesehen werden: bei weniger als 250 Mitarbeitenden soll eine Übergangsfrist von 2 Jahren, bei weniger als 50 Mitarbeitenden von 5 Jahren eingeräumt werden.

Was passiert, wenn Arbeitgeber :innen gegen die Aufzeichnungspflicht verstoßen?

Bei Verstößen gegen die ordnungsgemäße Dokumentation drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro

Was ist ein geeignetes System zur Erfassung von Arbeitszeiten?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab 2019 in seinem Urteil bereits vor, dass die Erfassung verlässlich, objektiv sowie leicht zugänglich sein muss. Gemäß der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts ist die Verwendung einer elektronischen Zeiterfassung nicht zwingend. Ausdrücklich ist auch die Dokumentation in Papierform möglich. Allerdings muss das System revisionssicher und für das Unternehmen sowie die Arbeitnehmer:innen praktikabel sein, sodass die Zeiten auch tatsächlich erfasst werden. Die Pflicht zur Zeiterfassung kann dabei auch an die Mitarbeitenden delegiert werden. Es ist davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber ebenfalls keine engen Vorgaben bei der Umsetzung anstreben wird. Der Einsatz einer modernen Softwarelösung für die digitale Zeiterfassung und das Abwesenheitsmanagement verschlankt jedoch deutlich die Abläufe durch einen intuitiven Erfassungsprozess und eine digitale Einbindung sämtlicher Mitarbeitergruppen in allen Industrien. Beispielsweise den Bauarbeiter :innen, die am Terminal vor Ort buchen, Vertriebsmitarbeiter :innen, die im Auto über ihre Smartphone App buchen oder kaufmännische Angestellte im Home Office, die über ein Mitarbeiterportal komfortabel ihre Arbeitszeiten erfassen. Idealerweise werden die erfassten Daten automatisch bewertet und direkt auf digitalem Weg in das Lohnabrechnungssystem (wie beispielsweise DATEV) übergeben. Daraus resultieren weniger Bürokratie und ein Wegfall manueller administrativer Prozesse.

Ihr Unternehmen besitzt noch keine BAG-Urteil konforme Zeiterfassung?

ZMI bietet Ihnen flexible Lösungen zur Arbeitszeiterfassung. Wir finden auch für Ihr Unternehmen eine individuelle Lösung:

  • Zeiterfassung am stationären Terminal,
  • am PC Arbeitsplatz oder
  • mobil mit einer Vielzahl an Endgeräten

Sie möchten lieber bei einem unserer Experten anrufen?
Melden Sie sich unter: +49 9704 60392-100.

September 2022: Bundesarbeitsgericht sieht verpflichtende Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt stellt in seinem Urteil (1 ABR 22/21) vom 13.09.2022 fest, dass Arbeitgeber :innen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmer :innen geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Dabei beruft sich das Bundesarbeitsgericht auf die europarechtskonforme Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und damit auf das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung aus dem Mai 2019. Seit dem 02.12.2022 liegt nun auch die vollständige Urteilsbegründung des BAG vor.

Gleichzeitig werden in der Praxis flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte in der Breite in deutschen Unternehmen und Organisationen umgesetzt. Hieraus entstehen neue Konfliktfelder, insbesondere auch im Kontext des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Über dieses Spannungsfeld und die Auswirkungen auf die Personalarbeit sprachen am 22.09.2022 in unserem ZMI #HR Inside Talk: Kathrin Reitner, Partnerin und Leiterin des Bereichs Arbeitsrecht der Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Daniel Vogler, Geschäftsführer der ZMI GmbH.

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ZMI #HR Inside Talk zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassungs-Pflicht mit Kathrin Reitner, Partnerin und Leiterin des Bereichs Arbeitsrecht der Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Daniel Vogler, Geschäftsführer der ZMI GmbH.

Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13.09.2022 genau entschieden?

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung kam sehr überraschend, denn ursprünglich ging es hierbei darum, ob der
Betriebsrat ein Initiativrecht hat, um ein Zeiterfassungssystem bei Arbeitgeber :innen einzuführen. Im Zuge der Entscheidung über diese Frage hat das BAG – gemäß der bislang vorliegenden Pressemitteilung – statuiert, dass es bei Arbeitgeber :innen ein System geben muss, mit dem Arbeitnehmer :innen ihre Arbeitszeiten erfassen können.

Aufgrund welcher geltenden, gesetzlichen Regelungen kommt das Bundesarbeitsgericht zu dem Schluss, dass Arbeitszeiterfassung verpflichtend ist?

Bislang ist im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lediglich die Pflicht verankert, die Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit zu dokumentieren. Weitere Verpflichtungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit können sich aus einzelnen Rechtsnormen, wie beispielsweise dem Mindestlohngesetz oder dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, oder aber aus einem Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung, die zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen wurden, ergeben.

Zwar hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Mai 2019 entschieden, dass Unternehmen in der EU zukünftig Systeme schaffen müssen, mit dem die Mitarbeiter: innen ihre Arbeitszeit messen können. Wobei die Umsetzung dem nationalen Gesetzgeber überlassen sein sollte. Bislang blieb der Gesetzgeber in Deutschland jedoch untätig und hat das Urteil nicht in nationales Recht überführt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun Fakten geschaffen und eine Norm aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) herangezogen, die besagt, Arbeitgeber :innen müssen eine geeignete Organisation und die erforderlichen Mittel bereitstellen, um Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Hieraus leitet das BAG ab, dass Arbeitgeber :innen verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem Arbeitnehmer :innen Arbeitszeiten erfassen können. Dabei legt das BAG das EuGH-Urteil aus 2019 zu Grunde, was konkret bedeutet, dass Arbeitszeiterfassung verpflichtend gilt.

Was ändert sich durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung?

An den Arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften ändert sich nichts. Die Arbeitszeitvorschriften waren auch bereits zuvor zu beachten und einzuhalten. Jedoch verpflichtete das Arbeitszeitgesetz bislang lediglich zur Dokumentation von Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Laut der Urteilsbegründung des BAG erstreckt sich die Dokumentationspflicht durch das neuerliche Urteil nun auf sämtliche Arbeitszeiten.

Ab wann wird Arbeitszeiterfassung in Deutschland verpflichtend?

Es besteht bereits jetzt eine objektive gesetzliche Handlungspflicht, ein (revisionssicheres) System einzurichten, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden der Arbeitnehmer :innen im Betrieb erfasst werden. Arbeitgeber :innen sollten sich daher zeitnah darüber Gedanken machen, wie Arbeitszeiten von Arbeitnehmer :innen dokumentiert werden können. Aus der europarechtskonformen Auslegung der Arbeitsschutzvorschriften ergibt sich bereits jetzt eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten. Arbeitgeber :innen können die Pflicht zur Zeiterfassung auch an ihre Arbeitnehmer :innen delegieren.

Bedeutet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein Ende der Vertrauensarbeitszeit?

In dieser Frage besteht noch keine abschließende Klarheit. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts und auch des EuGH-Urteils aus 2019 geht es jedoch darum, dass Arbeitszeit kontrolliert wird. Ein Kernelement von Vertrauensarbeitszeit ist hingegen, dass die Arbeitszeit der Mitarbeiter :innen nicht kontrolliert wird. Streng genommen widerspricht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts daher dem Grundgedanken der Vertrauensarbeitszeit.

Vertrauensarbeitszeitmodelle können sehr viel Flexibilität geben, bergen auf der anderen Seite auch das Risiko einer Arbeitsverdichtung. Insbesondere in Branchen und an Arbeitsplätzen, an welchen bereits heute ein hohes Maß an Flexibilität im Hinblick auf Arbeitszeit und Arbeitsort gegeben ist, bedeutet die Nutzung eines digitalen Tools zur Zeiterfassung einen echten Benefit für Arbeitnehmer :innen und Arbeitgeber :innen. Denn die Erfassung von Arbeitszeiten sorgt dafür, dass die Tätigkeiten an häufig sehr fragmentierten Arbeitstagen letztendlich für beide Seiten transparent und nachvollziehbar werden. Vertrauensarbeitszeit und eine vertrauensvolle Arbeitszeiterfassung schließen sich daher nicht gegenseitig aus.

Ist ein handgeschriebener Stundenzettel auch eine Art der Zeiterfassung oder muss diese zwingend digital erfolgen?

Grundsätzlich reicht auch ein handgeschriebener Stundenzettel aus, auf welchem Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Ruhepausen dokumentiert werden. Allerdings ist diese manuelle Art der Arbeitszeiterfassung nur auf den ersten Blick attraktiv, da diese – wie auch eine Erfassung von Arbeitszeiten in Excel – mit massiven Mehrkosten verbunden ist.

Müssen sämtliche Mitarbeiter :innen ihre Arbeitszeiten erfassen oder sind bestimmte Gruppen wie beispielsweise der Außendienst davon ausgenommen?

Die Rechtsprechung unterscheidet nicht zwischen Arbeitnehmer :innen im Innendienst und Außendienst. Insofern sind unabhängig vom Arbeitsort auch die Arbeitszeiten zu dokumentieren. An die Arbeitssituation bzw. den Arbeitsplatz angepasste Erfassungsmöglichkeiten wie beispielsweise ein Zeiterfassungsterminal im Unternehmen, ein Mitarbeiterportal am eigenen PC – auch im Home Office – oder eine Mobile App für Smartphone oder Tablet im Außendienst ermöglichen eine durchgängige digitale Arbeitszeiterfassung in Echtzeit, die zur individuellen Situation der Arbeitnehmer :innen passt. Bezogen auf leitende Angestellte lässt sich der Urteilsbegründung nichts entnehmen. Es spricht jedoch viel dafür, dass diese weiterhin von der Pflicht zur Zeiterfassung ausgenommen sind.

Kann es zu Komplikationen kommen, wenn nur der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende, jedoch keine Pausen aktiv erfasst werden?

In dieser Frage ist abzuwarten, inwieweit der Gesetzgeber die Erfassungspflicht konkret regelt. Es ist jedoch bereits heute in der Praxis üblich, dass die Pausenzeiten, welche Arbeitnehmer :innen einzuhalten haben, abgezogen werden, um Arbeitnehmer :innen dazu zu bewegen, die Erholungspausen tatsächlich auch einzuhalten. In einer Software für die Digitale Arbeitszeiterfassung kann der automatische Abzug der Mindestpause gemäß Arbeitszeitgesetz unkompliziert hinterlegt werden.Urteilsbegründung

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    Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

    Das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung lässt aufhorchen

    Bereits im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen in der EU zukünftig alle Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzeichnen müssen. Bislang hat der Gesetzgeber in Deutschland das Urteil zwar noch nicht in nationales Recht überführt, jedoch ist bereits jetzt klar: Das Grundsatzurteil geht über die bis dato in Deutschland verbindliche Rechtslage hinaus und wird das deutsche Arbeitsrecht verändern. Daneben gibt es erste gerichtliche Entscheidungen, welche sich auf das Urteil des EuGH stützen, wie zum Beispiel das Arbeitsgericht Emden. In dieser Situation kommt immer wieder regelmäßig die Frage auf, welche Regelungen nun konkret gelten und was das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Unternehmen bedeutet. In der Corona-Pandemie gewinnt dieser Sachverhalt insbesondere durch die Themen Kurzarbeit und Home Office weiter an Brisanz.

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    ZMI #HR Inside Talk über Home Office, Mobiles Arbeiten und das Arbeitszeitgesetz mit Sarna Röser, Dr. Laura Krings, Eva Grünbauer, Pascal Kober MdB und Daniel Vogler.

    Welche Regelungen gelten bisher?

    Aktuell ist im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lediglich die Pflicht verankert, die Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit zu dokumentieren. Weitere Verpflichtungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit können sich aus einzelnen Rechtsnormen, wie beispielsweise dem Mindestlohngesetz oder dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, oder aber aus einem Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung, die zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen wurden, ergeben. Außerdem wacht der Betriebsrat in Unternehmen nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem auch Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Eine flächendeckende Verpflichtung für Unternehmen, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erfassen, existierte jedoch bislang nicht.

    Was wird sich in Zukunft ändern?

    Der deutsche Gesetzgeber wird das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gemäß dem Urteil des EuGH entsprechend anpassen oder ein zusätzliches Gesetz verabschieden müssen, welches Arbeitgeber zukünftig dazu verpflichtet, die gesamten Arbeitsstunden ihrer Angestellten mit einem objektiven und verlässlichen System zu erfassen. Bislang sind jedoch noch keine Details bekannt, wie die konkrete gesetzgeberische Ausgestaltung aussehen wird. Mit einer Regelung ist vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 nicht mehr zu rechnen. Allerdings steigt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit der Handlungsdruck auf den Gesetzgeber, das EuGH-Urteil umzusetzen.

    Welche Risiken bestehen in dieser Situation für Unternehmen?

    Das Arbeitsgericht Emden hat sich in mehreren Gerichtsurteilen bereits auf das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung berufen mit der Argumentation, dass sich bereits aus dieser Rechtsprechung für die deutschen Arbeitgeber eine Pflicht zur Zeiterfassung ableiten lässt. In zwei dieser Urteile ging es konkret um die von Arbeitnehmern geleisteten Überstunden. Hierbei kam das Arbeitsgericht Emden zum Schluss, dass das EuGH-Urteil bereits heute Einfluss auf die Darlegungs- und Beweislast im Prozess bei Überstunden zugunsten der Arbeitnehmerseite hat.

    Kommt auf die Unternehmen ein bürokratischer Mehraufwand zu?

    Der EuGH gibt in seinem Urteil lediglich vor, dass die Erfassung verlässlich, objektiv sowie leicht zugänglich sein muss. Es ist davon auszugehen, dass deutsche Gesetzgeber ebenfalls keine engen Vorgaben bei der Umsetzung anstreben wird. Eine moderne Softwarelösung für die digitale Zeiterfassung und das Abwesenheitsmanagement verschlankt die Abläufe durch einen intuitiven Erfassungsprozess und eine digitale Einbindung sämtlicher Mitarbeitergruppen in allen Industrien. Beispielsweise den Bauarbeiter, der am Terminal vor Ort bucht, die Vertriebsmitarbeiterin, die im Auto über ihre Smartphone App bucht oder der kaufmännische Angestellte im Home Office, der über ein Mitarbeiterportal komfortabel seine Arbeitszeiten erfassen kann. Idealerweise werden die erfassten Daten automatisch bewertet und werden direkt auf digitalem Weg in das Lohnabrechnungssystem (wie beispielsweise DATEV) übergeben. Daraus resultieren weniger Bürokratie und ein Wegfall manueller administrativer Prozesse.

    Bedeutet das EuGH-Urteil das Ende der sogenannten Vertrauensarbeitszeit?

    Vertrauensarbeitszeit und eine vertrauensvolle Arbeitszeiterfassung schließen sich nicht gegenseitig aus. Insbesondere in Branchen und an Arbeitsplätzen, an welchen bereits heute ein hohes Maß an Flexibilität im Hinblick auf Arbeitszeit und Arbeitsort gegeben ist, bedeutet die Nutzung eines digitalen Tools zur Zeiterfassung einen echten Benefit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn die Erfassung von Arbeitszeiten sorgt dafür, dass die Tätigkeiten an häufig sehr fragmentierten Arbeitstagen letztendlich für beide Seiten transparent und nachvollziehbar werden.

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    Ihr Unternehmen besitzt noch keine BAG-Urteil konforme Zeiterfassung?

    Damit Sie in Ihrem Unternehmen die Arbeitszeiten nach dem BAG-Urteil einfach und unkompliziert erfassen können, können Sie die Zeiterfassungslösung von ZMI nutzen. Wir finden auch für Ihr Unternehmen eine individuelle Lösung:

    • Zeiterfassung am stationären Terminal,
    • am PC Arbeitsplatz oder
    • mobil mit einer Vielzahl an Endgeräten

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      Zeiterfassung Pflicht – Das ändert sich 2024

      Zeiterfassung Pflicht – Das ändert sich 2024

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      Zeiterfassung wird Pflicht. Auch wenn wir im März 2024 noch am Referentenentwurf festhängen, wird das Gesetz wahrscheinlich bald kommen. Und deshalb sprechen wir heute darüber, was sich mit dem neuen Gesetz ändern wird.

      1. Was wissen wir?
      2. Was steht im Gesetzentwurf?
      3. Was ist noch nicht ganz klar?

      Fangen wir damit an, was wir sicher wissen. Das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung kommt definitiv, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) das schon 2019 beschlossen hat. Die EU Staaten müssen die Entscheidung in geltendes Recht überführen. Nach der Entscheidung des EuGH und einem weiteren Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Entwurf zur Änderung des aktuellen Arbeitszeitgesetzes vorgeschlagen.

      Bisher müssen Arbeitnehmer :innen laut Gesetz nur die anfallenden Überstunden dokumentieren. Das ist wichtig, damit man prüfen kann, ob das Arbeitszeitgesetz – also maximale Arbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden.

      Zu dieser Regelung gab es in den letzten Jahren Kritik, weil es nicht so einfach ist, die Überstunden zu dokumentieren, wenn man gar nicht weiß, wann jemand angefangen hat zu arbeiten. Da geht die Erfassung eigentlich nur händisch.

      Deshalb gilt eben in Zukunft: Alle Arbeitszeiten werden erfasst und damit errechnen sich die Überstunden automatisch.

      Was genau besagt der Entwurf?

      “der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.“

      In dem einen Satz stecken vier interessante Sachen drin.

      1. “Der Arbeitgeber ist verpflichtet”

      Die Verantwortung liegt also beim Arbeitgeber. Er muss sich darum kümmern, dass ein geeignetes Tool zur Verfügung steht, das die Arbeitnehmer :innen nutzen können.

      2. “Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer”

      Es reicht also nicht, einfach nur aufzuschreiben, dass man 8h gearbeitet hat. Es muss auch dokumentiert werden, wann die Arbeitszeit begonnen wurde und wann man Feierabend gemacht hat.

      3. “jeweils am Tag der Arbeitsleistung”

      Die Arbeitszeit muss sofort am jeweiligen Tag erfasst werden. Man kann also zum Beispiel nicht einfach am Ende der Woche die Zeiten in eine Tabelle eintragen. In bestimmten Fällen gibt es da Ausnahmen, zum Beispiel durch Tarifverträge oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Dann müssen Arbeitszeiten spätestens am Ende der Woche erfasst sein.

      4. “elektronisch aufzuzeichnen”

      Das Wort “elektronisch” ändert einiges. Es gibt viele Unternehmen – besonders im Baugewerbe oder bei Betrieben wie Elektrikern oder Klempnern, die schreiben ihre Zeiten aktuell einfach auf einen Zettel.

      Klare Aussage: Das wird mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich sein. Da müssen andere Lösungen her. Wie genau diese aussehen müssen, sagt der Gesetzgeber nicht. Da sind Arbeitgeber ziemlich frei. Es sind also ganz normale Stechuhren möglich, die dann digital die Daten erfassen und zentral speichern. Aber auch Tools auf den Computern der Mitarbeitenden sind denkbar. Diese zeichnen automatisch den Beginn und das Ende der Arbeitszeit auf. Und natürlich gibt es auch Tools, wo die Arbeitnehmenden händisch ihre Zeiten eintragen. Das ist besonders bei flexiblen Arbeitsorten wichtig. Wenn in einem Unternehmen viele Leute im Homeoffice sind, macht eine Stechuhr nicht so viel Sinn. Da muss das Zeiterfassungssystem natürlich auch zu Hause funktionieren.

      Ausnahmen vom Arbeitszeiterfassungs Gesetz

      Die wichtigste Frage bei neuen Gesetzen ist ja: Gilt das auch für mich? Und natürlich gibt es auch beim neuen Gesetz für Arbeitszeiterfassung Ausnahmen.

      Aktuell sagt der Entwurf, dass Betriebe mit weniger als 10 Arbeitnehmer :innen von der Pflicht ausgenommen werden. Außerdem Unternehmen im Ausland, die keine Betriebsstätte in Deutschland haben und weniger als 10 Arbeitnehmer :innen nach Deutschland entsenden. In Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen können außerdem Ausnahmen von der elektronischen Erfassung beschlossen werden.

      Außerdem gibt es noch einen Satz der besagt, dass die Aufzeichnungspflicht nicht für Mitarbeitende gilt, “bei denen die gesamte Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann.”

      Das betrifft nur eine sehr kleine Gruppe und wenn man das nutzen will, muss man das wahrscheinlich sehr gut verargumentieren können.

      Weitere Regelungen zur Arbeitszeiterfassung

      Laut dem Urteil des EuGH muss die Art der Zeiterfassung verlässlich, objektiv und leicht zugänglich sein. Es gibt jedoch keine konkreten Anforderungen. Innerhalb der EU wird auch die Papierform möglich sein, aber es sieht gerade so aus, als würde Deutschland da noch einen Schritt weiter gehen und die Zeiterfassung komplett elektronisch umsetzen.

      Wann genau kommt jetzt dieses Gesetz und ab wann gilt es? Wann genau es beschlossen wird weiß keiner, aktuell ist sich die Regierung noch nicht ganz einig, welche Änderungen noch kommen sollen.

      Wenn das Gesetz da ist, haben Unternehmen bis zum Beginn des nächsten Quartals Zeit für die Umsetzung. Außerdem gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr, in dem Unternehmen auf elektronische Tools umstellen können. In diesem Zeitraum reicht die Papierform noch aus. Die Übergangszeit kann je nach Größe des Betriebs variieren.

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      Dokumentation der Arbeitszeit: Warum eine digitale Lösung unverzichtbar ist

      Dokumentation der Arbeitszeit: Warum eine digitale Lösung unverzichtbar ist

      Mit der vom Gesetzgeber geplanten Zeiterfassungspflicht (ArbZG-E) werden Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden zwar voraussichtlich von der elektronischen Dokumentationspflicht ausgenommen, aber es besteht dennoch die grundsätzliche Pflicht zur Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer :innen. Doch das händische Führen einer Arbeitszeitdokumentation ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostenintensivMitarbeiter :innen müssen jede einzelne Arbeitsstunde manuell notieren und anschließend durch Arbeitgeber :in oder das Steuerbüro in mühevoller Kleinarbeit zusammengerechnet werden. Diese aufwendige Prozedur kann sowohl für Arbeitnehmer :innen als auch für Arbeitgeber :innen eine große Belastung darstellen.

      Dennoch ist die papierbasierte Arbeitszeiterfassung noch weit verbreitet. So wird in der betrieblichen Praxis vielfach noch das DATEV-Formular „Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit“ für die Erfassung von Arbeitszeiten eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine kostenfreie Vorlage in Form einer Excel-Arbeitsmappe, die im Kontext der Mindestlohn Aufzeichnungspflichten häufig durch die Steuerkanzlei bereitgestellt wird. Spätestens durch die kommende Gesetzgebung in Deutschland zur Arbeitszeiterfassung ist es jedoch an der Zeit, die Zukunftsfähigkeit der herkömmlichen Arbeitszeitdokumentation zu hinterfragen und auf eine innovative Lösung umzusteigen.

      Mit einer digitalen Zeiterfassung lassen sich Arbeitszeiten einfach und effizient erfassen, ohne umständliche Formulare ausfüllen oder ständig den Überblick verlieren zu müssen. Die Mitarbeitenden sparen Zeit bei der Erfassung ihrer Stunden  kein lästiges Hantieren mit Papierformularen mehr! Außerdem minimiert ein digitale Tool das Risiko von Fehlern in den Aufzeichnungen: Verschmierte Tintenstriche oder vergessene Einträge sind nun passé.  Fehlerhafte Eintragungen werden durch eine Plausibilitätsprüfung identifiziert. Durch eine intuitive Benutzeroberfläche, wie sie ZMI bietet, ermöglicht die Lösung sie nicht nur eine einfache Erfassung von Anwesenheits- und Abwesenheitszeiten, sondern bietet zudem Funktionen wie Urlaubsplanung oder Überstundenkontrolle an. Dadurch wird nicht nur die Verwaltungsarbeit erleichtert, sondern es können auch Kosten eingespart werden.

      Aber wie funktioniert das Ganze? Ganz einfach: Mit einer cloudbasierten Zeiterfassung können Sie direkt loslegen und benötigen keine Installation auf Ihrem Computer oder Server mehr. Arbeitszeiten können direkt im Browser bequem eingeben und gespeichert werden – ganz ohne Stift und Papier. Optional kann auch ein Zeiterfassungsterminal mit RFID-Karten oder Transpondern einfach angeschlossen werden. Erleichtern Sie sich und Ihren Arbeitnehmer :innen das Leben durch die Nutzung eines modernen Tools für die Arbeitszeiterfassung.

      Hinweisgeberschutzgesetz – was Arbeitgeber:innen jetzt wissen müssen

      Hinweisgeberschutzgesetz - was Arbeitgeber:innen jetzt wissen müssen

      In einer Welt, in der Informationen und Geheimnisse von unschätzbarem Wert sind, spielen Whistleblower eine heldenhafte Rolle bei der Enthüllung von Missständen und Fehlverhalten in Organisationen und Unternehmen. Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, hat in den letzten Jahren immense Aufmerksamkeit erregt und markiert einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer Gesellschaft, die transparenter und gerechter ist. Das Hinweisgeberschutzgesetz, das in vielen Ländern bereits in Kraft getreten ist, ist von entscheidender Bedeutung, da es Whistleblowern das Vertrauen gibt, dass sie vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Diese Gewissheit ermutigt Menschen dazu, Missstände und Fehlverhalten in Organisationen und Unternehmen offenzulegen und trägt somit zur Förderung von Verantwortlichkeit bei.

      Am 2. Juli 2023 trat eine wegweisende Änderung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kraft. Gemäß dieser Aktualisierung sind alle Arbeitgeber :innen mit 50 bis 249 Beschäftigten dazu verpflichtet, bis spätestens zum 17. Dezember 2023 interne Meldekanäle einzurichten. Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden mussten bereits seit dem 2. Juli 2023 sichere Hinweisgebersysteme eingeführt haben. Diese Meldekanäle bieten Whistleblowern einen sicheren Ort, um ihre Informationen zu teilen, und stellen sicher, dass diese Informationen angemessen und vertraulich behandelt werden. Zudem haben privatrechtliche Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen und gemeinsam eine interne Meldestelle zu betreiben. Diese Kooperation fördert nicht nur die Effizienz, sondern auch die kollektive Verantwortlichkeit.

      Das Hinweisgeberschutzgesetz bezieht aber nicht nur Mitarbeitende, sondern auch andere Gruppen ein, die beruflich mit dem gemeldeten Unternehmen in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Lieferanten. Diese inklusive Definition trägt maßgeblich zur umfassenden Aufdeckung von Missständen bei und betont die essenzielle Rolle der Whistleblower in unserer Gesellschaft. Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass die Unterlassung der Einrichtung einer Meldestelle trotz entsprechender Verpflichtung als Ordnungswidrigkeit gilt. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, können mit Geldbußen von bis zu 20.000 Euro belegt werden.

      Es ist somit nicht nur eine Option, sondern vielmehr für eine Vielzahl der mittelständischen Unternehmen  sowie Kommunen verpflichtend, ein digitales Hinweisgebersystem einzurichten. Damit die Mitarbeitenden den digitalen Meldekanal möglichst niederschwellig und barrierefrei im Zugriff haben, bietet es sich an, das Hinweisgeberschutzsystem in bestehende HR-Tools wie beispielsweise in die Digitale Zeiterfassung zu integrieren. So können User :innen in ZMI beispielsweise den digitalen Meldekanal direkt über das Mitarbeiterportal und die Mobile App aufrufen. Die integrierte Lösung wurde gemeinsam mit dem Partner whistle.law geschaffen und erfüllt die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie in vollem Umfang sowie unterstützt Unternehmen zuverlässig bei der Bearbeitung eingehender Fälle.

      Neue Arbeitsmodelle und Digitale Zeiterfassung: Wie Work-Life-Balance und New Work Hand in Hand gehen können

      Neue Arbeitsmodelle und Digitale Zeiterfassung

      Die Bedeutung von New Work und Work-Life-Balance

      In der sich ständig wandelnden Arbeitswelt gewinnen Konzepte wie New Work und Work-Life-Balance immer mehr an Bedeutung. Diese Paradigmen betrachten Arbeit nicht mehr nur als Mittel zum Lebensunterhalt, sondern vielmehr als eine Möglichkeit, sich selbst zu entfalten, das eigene Potenzial zu entdecken und dabei gleichzeitig ein erfülltes Privatleben zu führen.

      Was sind die Prinzipien von New Work?

      Das Konzept von New Work, ursprünglich vom österreichisch-amerikanischen Philosophen Frithjof Bergmann entwickelt, geht auf die Bedürfnisse der heutigen Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft ein. New Work steht für flexible Arbeitszeiten, flache Hierarchien, individuelle Verantwortung und Partizipation. Es geht darum, Arbeit neu zu denken und zu gestalten – kreativer, selbstbestimmter und sinnhafter.

      Wie definiert man Work-Life-Balance?

      Work-Life-Balance ist ein Konzept, das ein Gleichgewicht zwischen beruflichen Anforderungen und privatem Leben fördert. Es geht darum, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit zu schaffen, um Stress abzubauen und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern.

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        Die Verbindung von New Work und Work-Life-Balance durch digitale Zeiterfassung

        Eine der Herausforderungen in der Umsetzung von New Work und Work-Life-Balance ist die Verwaltung von Arbeitszeiten und -prozessen. Digitale Zeiterfassungssysteme können hier eine entscheidende Rolle spielen. Sie ermöglichen es, flexible Arbeitszeiten zu verwalten und gleichzeitig die Arbeitsleistung transparent und fair zu erfassen.

        Flexibilität und Transparenz durch digitale Zeiterfassung

        Eine der zentralen Säulen von New Work ist die Flexibilität. Mit digitaler Zeiterfassung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen individuelle Arbeitszeiten und -orte vereinbaren und diese einfach und transparent verwalten. Dadurch entsteht ein gegenseitiges Vertrauen, das die Grundlage für eine gesunde Work-Life-Balance bildet.

        Fairness und Gerechtigkeit in der Arbeitsleistungserfassung

        Ein weiterer Vorteil der digitalen Zeiterfassung liegt in ihrer Fähigkeit, Arbeitsleistungen fair und genau zu erfassen. Dadurch werden Überstunden und Mehrarbeit sichtbar und können ausgeglichen werden. Dies stärkt die Work-Life-Balance und fördert ein gerechtes Arbeitsumfeld.

        Fazit: Wie digitale Zeiterfassung zur Zukunft der Arbeit beiträgt

        Mit ihren Möglichkeiten zur flexiblen und transparenten Erfassung von Arbeitszeiten leistet die digitale Zeiterfassung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Prinzipien von New Work und Work-Life-Balance. Sie bietet Unternehmen und Arbeitnehmer*innen die Flexibilität, die sie benötigen, um im hektischen Arbeitsalltag bestehen zu können, und die Transparenz, die sie benötigen, um Vertrauen aufzubauen und ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben zu finden. Die digitale Zeiterfassung ist damit ein entscheidender Faktor, um die Arbeitswelt der Zukunft gerechter, flexibler und menschenorientierter zu gestalten. Sie ist ein Werkzeug, das dazu beiträgt, dass Arbeit nicht nur als notwendiges Übel, sondern als Chance zur persönlichen Entfaltung und Zufriedenheit wahrgenommen wird.

        Ihr Unternehmen besitzt noch keine Digitale Zeiterfassung?

        Eine digitale Zeiterfassung bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl die Effizienz Ihrer Arbeitsprozesse steigern, als auch zu einer besseren Work-Life-Balance für Ihr Team beitragen können:

        • Effizienzsteigerung: Sparen Sie Zeit und Ressourcen bei der Verwaltung von Arbeitszeiten und Überstunden.
        • Transparenz: Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Einblick in ihre Arbeitszeiten und schaffen Sie ein faires Arbeitsumfeld.
        • Flexibilität: Unterstützen Sie flexible Arbeitsmodelle und ermöglichen Sie Ihrem Team, Arbeit und Freizeit besser zu vereinbaren.
        • Compliance: Gewährleisten Sie die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitvorschriften und vermeiden Sie rechtliche Probleme.

        Entdecken Sie die Möglichkeiten der Digitalen Zeiterfassung und erfahren Sie, wie sie Ihr Unternehmen verändern kann.

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