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Hinweisgeberschutzgesetz - was Arbeitgeber:innen jetzt wissen müssen

Hinweisgeberschutzgesetz – was Arbeitgeber:innen jetzt wissen müssen

In einer Welt, in der Informationen und Geheimnisse von unschätzbarem Wert sind, spielen Whistleblower eine heldenhafte Rolle bei der Enthüllung von Missständen und Fehlverhalten in Organisationen und Unternehmen. Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, hat in den letzten Jahren immense Aufmerksamkeit erregt und markiert einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer Gesellschaft, die transparenter und gerechter ist. Das Hinweisgeberschutzgesetz, das in vielen Ländern bereits in Kraft getreten ist, ist von entscheidender Bedeutung, da es Whistleblowern das Vertrauen gibt, dass sie vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Diese Gewissheit ermutigt Menschen dazu, Missstände und Fehlverhalten in Organisationen und Unternehmen offenzulegen und trägt somit zur Förderung von Verantwortlichkeit bei.

Am 2. Juli 2023 trat eine wegweisende Änderung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kraft. Gemäß dieser Aktualisierung sind alle Arbeitgeber :innen mit 50 bis 249 Beschäftigten dazu verpflichtet, bis spätestens zum 17. Dezember 2023 interne Meldekanäle einzurichten. Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden mussten bereits seit dem 2. Juli 2023 sichere Hinweisgebersysteme eingeführt haben. Diese Meldekanäle bieten Whistleblowern einen sicheren Ort, um ihre Informationen zu teilen, und stellen sicher, dass diese Informationen angemessen und vertraulich behandelt werden. Zudem haben privatrechtliche Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen und gemeinsam eine interne Meldestelle zu betreiben. Diese Kooperation fördert nicht nur die Effizienz, sondern auch die kollektive Verantwortlichkeit.

Das Hinweisgeberschutzgesetz bezieht aber nicht nur Mitarbeitende, sondern auch andere Gruppen ein, die beruflich mit dem gemeldeten Unternehmen in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Lieferanten. Diese inklusive Definition trägt maßgeblich zur umfassenden Aufdeckung von Missständen bei und betont die essenzielle Rolle der Whistleblower in unserer Gesellschaft. Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass die Unterlassung der Einrichtung einer Meldestelle trotz entsprechender Verpflichtung als Ordnungswidrigkeit gilt. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, können mit Geldbußen von bis zu 20.000 Euro belegt werden.

Es ist somit nicht nur eine Option, sondern vielmehr für eine Vielzahl der mittelständischen Unternehmen  sowie Kommunen verpflichtend, ein digitales Hinweisgebersystem einzurichten. Damit die Mitarbeitenden den digitalen Meldekanal möglichst niederschwellig und barrierefrei im Zugriff haben, bietet es sich an, das Hinweisgeberschutzsystem in bestehende HR-Tools wie beispielsweise in die Digitale Zeiterfassung zu integrieren. So können User :innen in ZMI beispielsweise den digitalen Meldekanal direkt über das Mitarbeiterportal und die Mobile App aufrufen. Die integrierte Lösung wurde gemeinsam mit dem Partner whistle.law geschaffen und erfüllt die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie in vollem Umfang sowie unterstützt Unternehmen zuverlässig bei der Bearbeitung eingehender Fälle.

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