Klage auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit erfolgreich – das bedeutet das Urteil für Dich

Klage wegen Zuvielarbeit

Wer kennt es nicht: Die To-Do-Liste wird länger, die Arbeitszeit dehnt sich aus – und am Monatsende zeigt sich: Es wurde deutlich mehr gearbeitet als geplant.

Auch im öffentlichen Dienst ist Mehrarbeit oft an der Tagesordnung, wie ein aktueller Fall aus Niedersachsen verdeutlicht. 

Ein ehemaliger Grundschulrektor hat am am 11. Februar 2025 vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen finanziellen Ausgleich wegen zu viel geleisteter Arbeit zugesprochen bekommen. Seine individuelle wöchentliche Mehrarbeit betrug fünf Stunden und 48 Minuten, er hatte acht Stunden und 42 Minuten geltend gemacht. 

Das OVG Niedersachsen hat nun entschieden: Der Pädagoge hat Anspruch auf eine Nachzahlung von 31.000 Euro für „Zuvielarbeit“. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.

Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen: Arbeiten Lehrkräfte dauerhaft länger als vereinbart, können sie das bezahlt bekommen. Vorausgesetzt, sie haben ihre Arbeitszeit lückenlos dokumentiert.

Doch nicht nur für den öffentlichen Dienst ist das Urteil spannend – die Zeiterfassungspflicht beschäftigt alle Branchen.

Warum Zeiterfassung heute unverzichtbar ist

Mit der vom Gesetzgeber geplanten Zeiterfassungspflicht (ArbZG-E) besteht die grundsätzliche Pflicht zur Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer :innen.

Das Erfassen der Zeiten wird in einigen Unternehmen noch immer analog über Stundenzettel durchgeführt. Diese Herangehensweise ist zeitaufwändig, fehleranfällig und birgt einen hohen Verwaltungsaufwand. Deshalb steigen Unternehmen am besten direkt auf eine digitale Zeiterfassung um.

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Wie Sie ein Zeiterfassungstool Schritt für Schritt einführen und worauf Sie achten müssen, erfahren Se in diesem Artikel.

 

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