Herausforderungen der Arbeitszeitflexibilisierung - ZMI
Warum Arbeitszeitflexibilisierung auch zukünftig eine Herausforderung bleibt

Warum Arbeitszeitflexibilisierung auch zukünftig eine Herausforderung bleibt

Zwei Monate nach der Bundestagswahl haben die Spitzen von SPD, FDP und Grünen gestern den Koalitionsvertrag der sogenannten Ampelkoalition vorgestellt. In diesem sind die Vorhaben der drei Parteien für die kommenden vier Jahre auf Bundesebene festgehalten. Gerade im Hinblick auf das Thema neue Arbeitswelten und New Work hatten alle beteiligten Parteien im Bundestagswahlkampf betont, die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten zukünftig den neuen Realitäten Rechnung tragen.

Nach der Vorstellung des Papiers ist jedoch klar, dass auch zukünftig kein Spielraum für eine durchgängige Flexibilisierung besteht. So heißt es wörtlich in dem Papier: „Im Rahmen einer im Jahre 2022 zu treffenden, befristeten Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können.“

Damit bleiben über 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die nicht nach einem Branchentarifvertrag beschäftigt werden, von vornherein bei einer potenziellen Möglichkeit zu einer Arbeitszeitflexibilisierung außen vor.

Ähnlich gestaltet sich die Situation in Bezug auf die Tageshöchstarbeitszeit, bei welcher ebenfalls „eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes“ geschaffen werden soll, „wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, auf Grund von Tarifverträgen, dies vorsehen“.

Darüber hinaus möchte die neuen Koalition in Bezug auf das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen, welcher Anpassungsbedarf im Bereich des Arbeitszeitrechts besteht. In diesem Zusammenhang wird auch die Forderung erhoben, dass „flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein müssen“.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass auch zukünftig die Arbeitszeitflexibilisierung hohen rechtlichen Hürden, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) unterliegt. Auch wenn gemäß dem Koalitionsvertrag die Möglichkeiten von Home Office und Mobiler Arbeit deutliche ausgeweitet werden sollen, wird eine Umsetzung zum Vorteil von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen nicht selten an den fehlenden Optionen im Bereich flexibler Arbeitszeitmodelle scheitern.

Hinweis: Dieser Blog-Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.

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