ZMI – eAU
Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) das bisherige Papierdokument für gesetzlich Versicherte. Mit ZMI – eAU erfassen Sie Kranktage direkt in Ihrer Digitalen Zeiterfassung. Für sämtliche Arbeitsunfähigkeiten, die das eAU-Verfahren unterstützt, wird anschließend die entsprechende eAU bei der gesetzlichen Krankenkasse der Arbeitnehmer :innen angefragt und abgerufen. Anschließend können die Fehltage zusammen mit weiteren Bruttolohndaten über eine digitale Schnittstelle an die Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung (bspw. DATEV) weitergegeben werden.
- Digitaler Abruf sämtlicher vom eAU-Verfahren unterstützter Arbeitsunfähigkeiten vom GKV-Server
- Transparente Übersicht aller gestellten eAU-Anfragen und dazugehöriger Rückmeldungen
- Nahtlose Integration in die Abwesenheitserfassung der digitalen Zeiterfassung
- Unabhängig vom eingesetzten Lohn- und Gehaltssystem und dessen Standort (Inhouse, im Outsourcing oder beim Steuerberater)
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ZMI bietet Ihnen flexible Lösungen zur Arbeitszeiterfassung mit integrierter eAU-Schnittstelle. Wir finden auch für Ihr Unternehmen eine individuelle Lösung!
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Was ändert sich durch die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
ZMI – eAU: Arbeitsunfähigkeiten digital abrufen in 3 Schritten
- Mitarbeiter :in meldet sich krank und Erfassung des Fehltags in der Zeiterfassung
- Übergabe der eAU-Anfragen über die zertifizierte Kommunikationssoftware an den GKV-Server
- Überblick über alle Rückmeldungen in ZMI – eAU

Warum sich bereits über 1.700 Kunden für ZMI entschieden haben















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