Arbeitszeitgesetz – das Wichtigste in Kürze

Arbeitszeitgesetz in Kürze
New Work und flexible Arbeitszeiten werden immer mehr zum Standard in der Arbeitswelt. Aber wie flexibel dürfen wir sein und wie schaffen wir es, dass die Arbeitszeiten sich im gesetzlichen Rahmen bewegen? Dafür müssen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Arbeitszeitgesetz auskennen. Die wichtigsten Grundlagen dafür liefert dieser Artikel.

Wen betrifft das Arbeitszeitgesetz?

Das Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Arbeitnehmenden. Aber wer ist damit genau gemeint? Das Arbeitszeitgesetz schließt nämlich bestimmte Berufsgruppen aus. Dazu gehören
  • leitende Angestellte
  • Chefärzt:innen
  • Pfleger :innen, die mit einer ihnen anvertrauten Person zusammenleben
  • Menschen, die im liturgischen Bereich der Kirchen arbeiten
  • und unterschiedliche Gruppen von Leuten, die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Außerdem gilt das Gesetz nicht für Personen unter 18 Jahren. Da sind Arbeitszeiten im Jugendschutzgesetz geregelt.

Arbeitszeiten

Wie lange darf pro Tag gearbeitet werden?  Grundsätzlich sind das 8 Stunden. In einigen Fällen ist auch mehr erlaubt. Die Höchstarbeitszeit gibt es, weil bei zu langer Arbeitszeit deutlich mehr Arbeitsunfälle passieren. Das gilt besonders für Jobs, in denen schwere Maschinen bedient werden, wie auf Baustellen oder in der Produktion. Es geht aber auch um Bürojobs. Ärzte sagen immer wieder, dass zu langes Sitzen die Gesundheit schädigt. Und der Gesetzgeber schreibt mit diesem Gesetz vor, dass Mitarbeitende nicht zu lange arbeiten dürfen und dass jede:r ausreichend Pausen bekommen muss. Wie viel arbeitet der durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland?  Das sind ca. 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag. Das machen immer noch die meisten Unternehmen. Theoretisch wären auch 48 Stunden pro Woche möglich, da auch der Samstag als Werktag gezählt wird. Wenn das Unternehmen flexible Arbeitszeiten ermöglichen will, können Mitarbeitende auch mehr am Tag arbeiten – nämlich maximal 10 Stunden an 6 Werktagen. Dafür gibt es eine wichtige Bedingung: Die Arbeitszeit darf innerhalb von 6 Monaten im Schnitt nicht über 8 Stunden pro Werktag liegen. Übrigens – bei einigen Berufen – zum Beispiel in Krankenhäusern – gibt es besondere Regelungen. Da darf die Arbeitszeit teilweise auch über 10 Stunden betragen.

Beispiel Arbeitszeit

Wenn jemand in einer Arbeitswoche mit 5 Tagen insgesamt 45 Stunden arbeitet, dann müssen die 5 Stunden zusätzliche Arbeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden. Zum Beispiel über zusätzlichen Urlaub oder indem man einfach an ein paar Tagen früher geht.

Pausenzeiten

Wichtig: Als Arbeitnehmer:in darfst du nicht freiwillig auf deine Pause verzichten. Das verbietet das Gesetz sehr eindeutig. Mitarbeitende, die dies  machen, tun weder sich noch ihrem Unternehmen einen Gefallen. Körperliche und psychische Gesundheit sind nämlich wichtiger als eine halbe Stunde durchgearbeitete Mittagspause. Spätestens nach 6 Stunden Arbeit muss eine halbe Stunde Pause kommen. Das Gesetz wird bei der Regelung der Pausenzeiten nicht so konkret wie bei anderen Sachen. Das muss jedes Unternehmen selbst regeln. Bei produzierenden Unternehmen – zum Beispiel in der Fertigung bei Automobilherstellern – gibt es oft 15-minütige Pausen zwischendurch, damit die Mitarbeiter :innen konzentriert bleiben und weniger Fehler passieren. Nach 9 Stunden Arbeit sieht das Arbeitszeitgesetz sogar zusätzlich 15 Minuten Pause, also in Summe eine Dreiviertelstunde vor. Noch ein wichtiger Hinweis dazu: Viele kleine Pausen, wie beispielsweise 5-minütige Raucherpausen, führen in Summe nicht dazu, dass die gesetzlich vorgesehene Pause von 30 Minuten nach 6 Stunden erfüllt wird. Eine Pause muss mindestens 15 Minuten am Stück dauern, damit sie als Ruhepause anerkannt wird.

Beispiel Pausenzeiten

Eine Mitarbeiterin arbeitet jeden Tag die Mittagspause durch, weil die Deadlines zu eng sind. Dafür ist sie abends viel schneller müde und ist die letzte Stunde der Arbeitszeit total unkonzentriert. Ob sich das fürs Unternehmen rechnet? Wahrscheinlich nicht. Und dazu kommt noch, dass sie abends mit einem schlechten Gefühl nach Hause geht, weil sie genau weiß, dass sie am Ende nicht mehr produktiv war. Und das schlägt sich auch auf die psychische Gesundheit. Wenn Sie als Führungskraft merken, dass Mitarbeitende ihre Pausen nicht einhalten, ist es nicht nur im Interesse des Gesetzgebers, wenn ihr darauf besteht, dass eure Leute Pausen machen. Das heißt aber nicht, dass ihr in der Gestaltung der Arbeitszeiten nicht flexibel seid.

Ruhezeiten

Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass Arbeitnehmende mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen haben müssen. Bei flexiblen Arbeitszeiten kommt es da schnell mal zu Verstößen. Das ist auch ein Grund, warum das Arbeitszeitgesetz vielleicht mal überarbeitet werden sollte. Besonders diese Ruhezeit von 11 Stunden wird oft nicht eingehalten und es ist nicht unbedingt zum Vorteil der Arbeitnehmenden, dass das so streng geregelt ist.

Beispiel Ruhezeiten

Wenn man um 18.00 Uhr abends nach Hause geht, darf man frühestens am nächsten Tag um 5.00 Uhr wieder zur Arbeit kommen. Das klingt jetzt als wäre es leicht einzuhalten, aber bei flexiblen Arbeitszeiten kommt es schon mal vor, dass jemand abends um 23.00 Uhr noch arbeitet. Und laut Gesetz darf er dann nicht vor 10.00 Uhr am nächsten Morgen anfangen zu arbeiten.

Weitere Regelungen im Arbeitszeitgesetz

Nachtarbeit

Das sind alle Arbeiten zwischen 23.00 und 6.00 Uhr, die über 2 Stunden dauern. An Werktagen darf nachts nur 8 Stunden gearbeitet werden. Auch hier kann man auf 10 Stunden verlängern, aber die Zeit muss schon innerhalb von 4 Wochen wieder ausgeglichen werden.

Sonntagsarbeit

Zwischen 0.00 und 24.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen dürfen Beschäftigte nicht arbeiten. Aber natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Ganz besonders wichtig sind Ausnahmen bei z.B. Krankenhäusern, bestimmten Dienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr. Und natürlich arbeiten die Polizei und Sicherheitsdienste auch sonntags. Und stellt euch mal vor, alle Freizeitbeschäftigungen wären sonntags geschlossen. Auch da gibt es natürlich Ausnahmen. Trotzdem gilt: Alle Mitarbeiter :innen müssen an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben.

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