Auch 18 Monate seit Beginn der Corona Pandemie, arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor teilweise oder komplett vom Home Office aus. Unternehmen und Organisationen haben die Zeit genutzt, um hybride Modelle zu etablieren oder ihren Mitarbeitenden gänzlich die Entscheidung zu überlassen, von wo aus sie arbeiten. möchten. Abhängig vom konkreten Arbeitsplatz und der Branche sind dabei die Gestaltungsspielräume unterschiedlich groß. Damit einher geht auch immer häufiger der Umstand, dass Arbeitszeiten von Arbeitnehmerseite aus – und nicht selten ohne Kenntnis des Arbeitgebers – maximal flexibilisiert werden. Doch ist dies überhaupt zulässig und besteht nicht eine Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeiten auch im Home Office?
Im Frühjahr 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zukünftig alle Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren müssen. Bislang hat der Gesetzgeber in Deutschland das Urteil jedoch nicht in nationales Recht überführt.
Eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) also nicht verankert, jedoch sind Überstunden zu dokumentieren (wenn die Arbeitszeit über die werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinausgeht), sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese Vorgabe gilt selbstverständlich auch für die Arbeit im Home Office.
Weiterhin ist bei der Arbeit vom Home Office aus auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten. Dieses sieht (unabhängig vom Arbeitsort) unter anderem vor, dass die maximale Arbeitszeit pro Tag (10 Stunden) bzw. pro Woche (48 Stunden) nicht überschritten werden darf. Daneben sind die allgemeingültigen Regelungen zu Pausenzeiten und Ruhezeiten auch im Home Office einzuhalten.
Unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes ist es also im Home Office umso wichtiger, die geleistete Arbeitszeit zu erfassen – denn der Arbeitgeber hat in seiner Fürsorgefunktion die Einhaltung der erwähnten Bestimmungen zu kontrollieren und so den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dies kann eine moderne Lösung für die digitale Arbeitszeiterfassung abbilden, welche sich nicht nur im Betrieb sondern auch vom Home Office aus oder mobil per Smartphone App nutzen lässt.
Neben der Einhaltung der genannten gesetzlichen Bestimmungen kann die Etablierung einer solchen Lösung auch die Zusammenarbeit der Mitarbeitenden untereinander optimieren, wenn diese den aktuellen Status der Kolleginnen und Kollegen – wie beispielsweise Anwesend, Abwesend oder Pause – in Echtzeit sehen können.