Arbeitszeiterfassung wird verpflichtend
Bereits im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung gefällt, dass Unternehmen in der EU zukünftig sämtliche Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter :innen aufzeichnen müssen. Am 13.09.2022 stützte das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Entscheidung in einem eigenen Urteil zur Arbeitszeiterfassung. Nach dem Urteil des BAG in Erfurt ist die Zeiterfassung in Deutschland bereits jetzt verpflichtend. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil des BAG zur Arbeitszeiterfassung haben wir für Sie in unserem HR-Know-how Artikel zusammengestellt.
Was bedeutet eine mit der DATEV-Software kompatible Zeiterfassung?
Bei der Nutzung einer digitalen Zeiterfassung mit DATEV-Integration übertragen Ihre Mandanten lohn- und gehaltsrelevanten Daten aus der Zeitwirtschaft direkt in die von Ihnen eingesetzte Software DATEV LODAS oder DATEV Lohn- und Gehalt. Hierzu gehören neben Arbeitszeiten auch Überstunden und Zuschläge sowie Fehlzeiten wie Urlaub und Krankheit. Die Zeiterfassungslösung von ZMI verfügt über eine geprüfte DATEV-Schnittstelle, mit welcher sich die Bewegungsdaten sämtlicher Mitarbeiter :innen Ihrer Mandanten in die Lohnabrechung übertragen lassen. Als DATEV-Marktplatz Premium Partner sind unsere Lösungen auch auf dem DATEV-Marktplatz gelistet. Dies stellt sicher, dass diese perfekt zur Buchführungssoftware Ihrer Kanzlei passen.
Wie profitiert Ihre Steuerkanzlei von DATEV Zeiterfassungssystemen?
Wenn Sie in Ihrer Steuerkanzlei bereits DATEV-Softwarelösungen wie DATEV LODAS oder DATEV Lohn- und Gehalt einsetzen, ist eine Zeiterfassung mit DATEV-Schnittstelle auf Seite Ihrer Mandanten die optimale Ergänzung. Die automatische Bewertung und Aufbereitung der Bruttolohndaten findet bereits bei Ihren Mandanten statt und ermöglicht eine digitale Übertragung der Daten, direkt in Ihre DATEV-Software ohne dass die Daten aufwendig manuell exportiert und bearbeitet werden müssen. Die fehleranfällige händische Übertragung von Daten aus Excel oder gar von Stundenzetteln gehören damit der Vergangenheit an und Ihre Mitarbeiter :innen können sich in der Kanzlei auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren.