ZMI Service - Servicebase, ZMI-Hotline & ZMI Support

Unser Hotline-Service steht Ihnen für all Ihre Fragen zur Verfügung. Wir beraten Sie bei Problemen mit Ihrer Software, bei Fragen rund um den effizienten Einsatz unserer Produkte und bei allem, was Ihnen sonst so „auf dem Herzen“ liegt.

Mit Hilfe moderner Fernwartungssoftware können unsere Mitarbeiter bei Bedarf direkt auf Ihren Rechner zugreifen (Ihre Zustimmung vorausgesetzt) und so Störungen schnell beseitigen oder Ihre Fragen direkt beantworten.

Umfangreiche Informationen finden Sie auch in unserer Servicebase im Internet.
Dieses beinhaltet einen umfangreichen FAQ-Bereich, Downloadmöglichkeiten der aktuellen Softwareversionen sowie Handbücher und Dokumentationen.

Sollten Sie in unserer Servicebase keine Antwort auf Ihre Fragen finden, wenden Sie sich einfach telefonisch oder per Email an uns.

Wir kümmern uns.

Benötigen Sie Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unserer Software?

Kontaktieren Sie gerne unseren Support über folgende Kanäle:

E-Mail: support@zmi.de
Telefon: 09704 60392-150

Persönlicher Ansprechpartner, statt Warteschleife

1. Erklären Sie Ihr Anliegen

Wir nehmen Ihr Anliegen auf und geben Ihnen erste Tipps

2. Vereinbaren Sie einen Termin

Sollte Ihr Anliegen größer sein, vereinbaren wir einen Termin zur Fernwartung

3. Wir lösen Ihr Anliegen

Wir schalten uns auf und lösen Ihr Anliegen

Ihr Handbuch haben Sie von uns mit Übermittlung der Software zugesendet bekommen.

Haben Sie Ihr Handbuch verloren oder können es nicht finden?

Kontaktieren Sie gerne unseren Support unter +49 9704 60392 – 150 und wir stellen Ihnen ein neues zur Verfügung!

Schulungen & Events

ZMI #HR Inside Webinar: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da – Was Unternehmen jetzt tun müssen

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) final abgesegnet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz am 2. Juli 2023 in Kraft. Gemeinsam mit den Expert:innen unseres Partners whistle.law informieren wir Sie über den aktuellen Stand und wie die Umsetzung in der Praxis aussehen kann. Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind ab diesem Inkrafttreten dazu verpflichtet, die Vorgaben des HinSchG umzusetzen und interne Meldekanäle einzurichten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten werden ab dem 17. Dezember 2023 dieselben Pflichten zu erfüllen haben. In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von Johannes Jakob, CEO & Co-Founder von whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten die Teilnehmer eine Anleitung an die Hand, wie sie die neuen Pflichten einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können. Im Anschluss steht Johannes Jakob für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier kostenfrei zum ZMI #HR

Warum sich bereits über 1.700 Kund:innen für ZMI entschieden haben

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