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Minijob

Inhalt

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Beschäftigungsform bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Flexibilität, insbesondere bei kurzfristigem oder geringfügigem Arbeitsanfall.​

Verdienstgrenze 2025

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs 556 Euro. Diese Anpassung erfolgte parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde . Auf das Jahr gerechnet ergibt sich eine maximale Verdienstgrenze von 6.672 Euro.

In Ausnahmefällen darf die monatliche Verdienstgrenze in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden, sofern der Verdienst in diesen Monaten das Doppelte der monatlichen Grenze, also 1.112 Euro, nicht übersteigt.​

Arbeitszeitregelungen

Die maximale Arbeitszeit im Minijob hängt vom Stundenlohn ab. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat. Wird ein höherer Stundenlohn gezahlt, reduziert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend.​

Sozialversicherungsstatus

Minijobs sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber zahlen jedoch Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Arbeitnehmer sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch auf Antrag davon befreien lassen. Bei Überschreiten der Verdienstgrenze wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.​

Rechte und Pflichten

Minijobber haben Anspruch auf:​

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber.​
  • Urlaub: Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub entsprechend der Arbeitszeit.​
  • Entgeltfortzahlung: Bei Krankheit und an Feiertagen besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.​

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten der Minijobber zu dokumentieren und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.​

Digitale Unterstützung durch die Zeiterfassungslösungen von ZMI

Die Zeiterfassungslösungen von ZMI unterstützen Unternehmen dabei, Minijobs effizient und rechtskonform zu verwalten:​

  • Automatisierte Zeiterfassung: Präzise Erfassung der Arbeitszeiten, einschließlich Pausen und Überstunden.​
  • Transparente Abrechnung: Übersichtliche Darstellung von Arbeitszeitüberschreitungen und deren Ausgleich.​
  • Compliance: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitvorgaben durch entsprechende Warnhinweise und Berichte.​

Durch den Einsatz der ZMI-Zeiterfassungslösungen können Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Minijobber effizient verwalten und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Hinweis zu den Inhalten
Die Informationen auf dieser Website wurden mit Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information – auch bei rechtlich geprägten Themen. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzen sie nicht. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.