Zeiterfassungspflicht in der Fleischindustrie: Was das GSA Fleisch vorschreibt

Mann in der Fleischindustrie - Zeiterfassung für die Fleischindustrie

Für Unternehmen der fleischverarbeitenden Industrie gelten besondere arbeitsrechtliche Vorgaben. Eine der zentralen Pflichten betrifft die verbindliche Zeiterfassung. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch), das branchenspezifisch strengere Anforderungen definiert als das allgemeine Arbeitszeitrecht.

Die Arbeitszeiterfassung in der Fleischindustrie ist ein zentraler Baustein für den Arbeitsalltag in Schlachthöfen, Metzgereien und Verarbeitungsbetrieben. Sie ist oft der Einstieg in die digitale Transformation der Branche und bringt spürbare Vorteile mit sich. Statt handschriftlicher Stundenzettel und papierbasierter Listen kommen moderne, digitale Lösungen zum Einsatz – effizient, übersichtlich und zeitgemäß. 

ZMI unterstützt Sie bei der Einführung diesen digitalen Zeitwirtschaftssystems. Unsere Lösung ist modular aufgebaut und passt sich flexibel an die Anforderungen Ihres Fleischereibetriebs oder Verarbeitungsunternehmens an.

GSA Fleisch als verbindliche Rechtsgrundlage für die Zeiterfassung

Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) wurde eingeführt, um strukturelle Missstände in der Fleischwirtschaft zu beseitigen und die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben effektiv durchzusetzen. Ein zentrales Instrument dabei ist die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung.

Nach § 6 GSA Fleisch sind Unternehmen der Fleischwirtschaft verpflichtet:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen,
  • die Arbeitszeit am Tag der tatsächlichen Arbeitsleistung zu dokumentieren,
  • die erfassten Daten manipulationssicher aufzubewahren,
  • die Nachweise mindestens zwei Jahre vorzuhalten sowie
  • die Daten auf Verlangen den Kontrollbehörden zugänglich zu machen.

Papierbasierte Stundenzettel, Excel-Listen oder nachträgliche Sammelerfassungen sind somit unzulässig. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und betrifft insbesondere Betriebe der:

  • Schlachtung,
  • Zerlegung und
  • Fleischverarbeitung.

Klare Verpflichtung für Unternehmen der Fleischwirtschaft

Keine Wahlfreiheit bei der Zeiterfassung

Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen besteht hier keine Gestaltungsfreiheit:

  • Vertrauensarbeitszeit ist ausgeschlossen
  • Pauschale Zeitannahmen sind unzulässig
  • Arbeitszeiten müssen objektiv, vollständig und zeitnah erfasst werden
 

Unternehmen tragen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation, insbesondere im Falle von Prüfungen.

Hohe Kontrolldichte und Sanktionsrisiken

Die Fleischwirtschaft steht besonders im Fokus der Behörden. Verstöße gegen das GSA Fleisch können zu:

  • empfindlichen Bußgeldern,
  • Nachzahlungen von Arbeitszeit und Vergütung,
  • Beanstandungen bei Zoll- und Arbeitsschutzkontrollen und
  • in Folge zu nachhaltigen Reputationsschäden
 

führen. Eine rechtssichere Zeiterfassung ist daher kein administratives Thema, sondern ein wesentlicher Compliance-Faktor.

Erfassung direkt im Produktionsalltag

Die Arbeitszeiterfassung muss so gestaltet sein, dass sie:

  • direkt am Arbeitsplatz genutzt werden kann,
  • auch bei Schichtbetrieb und wechselnden Einsatzzeiten zuverlässig funktioniert und
  • von allen Mitarbeitenden tatsächlich angewendet wird.
 

Theoretische oder komplizierte Lösungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis häufig nicht.

Warum viele Standardlösungen dem GSA Fleisch nicht gerecht werden

Allgemeine Zeiterfassungssysteme stoßen in der Fleischindustrie oft an Grenzen, weil sie:

  • mangels geeigneter Erfassungshardware nicht auf die Produktionsumgebungen in der Lebensmittelindustrie ausgelegt sind,
  • Schutzmaßnahmen wie Hygieneschleusen oder Anlagen zur Personenvereinzelung sich nicht mit der Zeiterfassung kombinieren lassen,
  • keine ausreichende Manipulationssicherheit bieten,
  • bei Prüfungen keine klaren, revisionssicheren Nachweise liefern oder
  • Arbeitszeitmodelle im Schichtbetrieb nicht umfassend abbilden können sind.
 

Unternehmen benötigen daher eine Lösung, die rechtliche Vorgaben und operative Realität gleichermaßen abbildet.

 

ZMI Zeiterfassung als Allround-Lösung

 

Mit ZMI können Sie Ihre Zeiterfassungs-Software so skalieren, wie Sie es benötigen. Ob stationär am Terminal, im Web, per App oder in der Cloud – die Zeiterfassung lässt sich flexibel an die Abläufe Ihres Fleischverarbeitungsbetriebs anpassen. Unsere Erweiterungen bieten Ihnen weitere umfängliche Möglichkeiten zur Erleichterung Ihres Alltags, wie eine Personaleinsatzplanung und Zutrittskontrolle. 

Darüber hinaus profitieren Sie dank unseres Ökosystems von sinnvollen Schnittstellen, bspw. zu Lohnprogrammen, um Ihren Arbeitsalltag noch stärker zu unterstützen. 

Profitieren auch Sie von den Vorteilen der digitalen Zeiterfassung mit ZMI und starten Sie jetzt mit einer flexiblen, modernen Lösung für Ihren Betrieb in der Fleischindustrie. Kontaktieren Sie uns oder finden Sie über den QuickCheck heraus, welche Zeiterfassung zu Ihnen passt:

 

 

Finden Sie in 5 einfachen Schritten die passende Lösung

Welche Bereiche möchten Sie digitalisieren?

Zeiterfassung
Zutrittskontrolle
Zeiterfassung und Zutrittskontrolle
Schritt 1
1/5

Wie möchten Sie Ihre Arbeitszeiten erfassen?

Stationär
Mobil
Überall
2/5

Ist die Anbindung an ein Lohn- und Gehaltssystem gewünscht?

Ja (DATEV)
Ja (HS - Hamburger Software)
Ja (Weitere)
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3/5

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