ZMI für Steuerberater :innen & Kanzleien
Mit ZMI stellen Sie sicher, dass Ihre Mandanten alle Arbeitszeiten, Überstunden, Zuschläge oder Fehlzeiten digital erfassen und automatisch in Ihre DATEV Lohn- und Gehaltsabrechnung (LODAS & Lohn/Gehalt) übergeben können – effizient, fehlerfrei und rechtskonform.
Mit ZMI profitieren Ihre Mandanten von einer geprüften DATEV-Schnittstelle, die fehleranfällige manuelle Datenübertragung überflüssig macht. Dies entlastet Ihre Kanzlei bei der Lohnabrechnung und festigt Ihre Rolle als kompetente Beratungsstelle in HR-Prozessen.
Arbeits-, Überstunden-, Zuschlags‑ und Fehlzeiten werden digital erfasst – direkt übermittelt in DATEV LODAS oder DATEV Lohn & Gehalt. Ohne manuelle Nachbereitung, nahezu fehlerfrei.
ZMI erfüllt alle Anforderungen der DSGVO sowie der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung laut EuGH/BAG, und bietet zuverlässige, softwarebasierte Zeiterfassungssysteme für die Mandanten Ihrer Kanzlei.
ZMI bereitet die lohnrelevanten Daten direkt bei Ihren Mandanten auf und überträgt diese automatisch in Ihre DATEV-Umgebung – Zeitersparnis und Entlastung, wo sie zählt.
ZMI bietet vielfältige Erfassungswege: stationäre Terminals, Mitarbeitendenportal, Mobil-App – je nach Bedarf Ihrer Mandanten. Dazu kommen Module wie Urlaubs- oder Schichtplanung.
Über 1.700 Kund:innen
vertrauen bereits auf ZMI.
Dezentralisierung und Digitalisierung schaffen viele Möglichkeiten. Es kann aber auch schnell kompliziert werden, wenn unterschiedliche Tools nicht perfekt zusammenpassen. Deshalb besitzt unsere Software zur Zeiterfassung eine Schnittstelle zu DATEV.
Mobiles Buchungstool
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Mit dem ZMI – WebClient flexibel und transparent arbeiten.
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Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
ZMI nutzt eine geprüfte DATEV-Schnittstelle, mit der Ihre Mandanten Arbeitszeiten digital erfassen und direkt in Ihre Lohnbuchhaltung übertragen können.
Überstunden, Zuschläge, Fehlzeiten, Urlaube – alles inklusive automatischer Bruttolohnbewertung.
Über stationäre Terminals, Web-Portal oder App – flexibel gemäß Geschäftsanforderungen.
Ja – es entspricht den Vorgaben von EuGH und BAG sowie der DSGVO, inklusive korrekter Archivierung.
Sie gewinnen Zeit, vermeiden fehlerhafte Übertragungen und können sich stärker auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren.
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