ZMI – eAU

Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheingung in der Zeiterfassung

Seit dem 1.  Januar 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) das bisherige Papierdokument für gesetzlich Versicherte. Mit ZMI – eAU erfassen Sie Kranktage direkt in Ihrer Digitalen Zeiterfassung. Für sämtliche Arbeitsunfähigkeiten, die das eAU-Verfahren unterstützt, wird anschließend die entsprechende eAU bei der gesetzlichen Krankenkasse der Arbeitnehmer :innen angefragt und abgerufen. Anschließend können die Fehltage zusammen mit weiteren Bruttolohndaten über eine digitale Schnittstelle an die Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung (bspw. DATEV) weitergegeben werden.

  •  Digitaler Abruf sämtlicher vom eAU-Verfahren unterstützter Arbeitsunfähigkeiten vom GKV-Server
  •  Transparente Übersicht aller gestellten eAU-Anfragen und dazugehöriger Rückmeldungen
  •  Nahtlose Integration in die Abwesenheitserfassung der digitalen Zeiterfassung
  •  Unabhängig vom eingesetzten Lohn- und Gehaltssystem und dessen Standort (Inhouse, im Outsourcing oder beim Steuerberater)

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ZMI bietet Ihnen flexible Lösungen zur Arbeitszeiterfassung mit integrierter eAU-Schnittstelle. Wir finden auch für Ihr Unternehmen eine individuelle Lösung!

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Was ändert sich durch die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

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Mehr Informationen

ZMI – eAU: Arbeitsunfähigkeiten digital abrufen in 3 Schritten

1

Mitarbeiter :in meldet sich krank und Erfassung des Fehltags in der Zeiterfassung

2

Übergabe der eAU-Anfragen über die zertifizierte Kommunikationssoftware an den GKV-Server

3

Überblick über alle Rückmeldungen in ZMI – eAU