Was ist ein Whistleblower?
Whistleblower (deutsch: Hinweisgeber:innen) sind Personen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße melden, die das öffentliche oder betriebliche Interesse betreffen. Das können etwa Korruption, Diskriminierung, Datenschutzverstöße oder Verstöße gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzgesetze sein. Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um „Denunzianten“, sondern um Mitarbeitende (oder auch Bewerber:innen, externe Dienstleister oder Ehemalige), die auf verantwortungsvolle Weise zur Aufklärung und Prävention von Regelverstoßen beitragen.
Rechtlicher Rahmen: Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Seit Juli 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung interner Meldestellen. Diese dienen dazu, Hinweise auf Gesetzesverstöße vertraulich entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Unternehmen ab 50 MA müssen interne Meldestellen einrichten
- Meldungen müssen vertraulich behandelt werden
- Schutz vor Repressalien ist gesetzlich garantiert
- Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung spätestens nach 3 Monaten
- Externe Meldestellen (z. B. beim Bundesamt für Justiz) bleiben eine Alternative
Ab Dezember 2023 gilt die Umsetzungspflicht auch für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden. Verstöße gegen das Gesetz können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Wann sind Whistleblower gesetzlich geschützt?
Hinweisgeber:innen stehen dann unter dem Schutz des Gesetzes, wenn sie Verstöße melden, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren haben – und den Meldeweg über die internen oder offiziellen Stellen nutzen. Voraussetzung: Die Meldung muss mit gutem Grund erfolgt sein. Wer wissentlich falsche Angaben macht, kann rechtlich belangt werden.
Potenzial für Unternehmen: Mehr als nur eine Pflicht
Ein professionelles Hinweisgebersystem sollte nicht als Bürokratiemonster, sondern als Chance verstanden werden:
- Interne Missstände frühzeitig erkennen und beheben
- Haftungsrisiken minimieren
- Vertrauen und Integrität stärken
- Eine offene Fehler- und Feedbackkultur fördern
Unternehmen, die Hinweisgeber aktiv schützen und Gehör schenken, verbessern nicht nur ihre Compliance, sondern auch ihre Arbeitgeberattraktivität.
Digitale Umsetzung mit ZMI – Integration externer Hinweisgeberplattformen
Um die Anforderungen des HinSchG effektiv umzusetzen, bietet ZMI im ZMI – WebClient die Möglichkeit, eine Verlinkung zu externen Hinweisgeber-Plattformen wie whistle.law bereitzustellen. whistle.law ist ein datenschutzkonformes und ISO-zertifiziertes Meldesystem, das eine anonyme, digitale und revisionssichere Abgabe von Hinweisen ermöglicht. Die Integration in das bestehende Mitarbeiterportal erleichtert die barrierefreie Nutzung für Mitarbeitende und die gesetzeskonforme Dokumentation für Unternehmen. Die Vorteile:
- Direkter Zugriff im Mitarbeiterportal (ZMI – WebClient)
- Anonyme Hinweisabgabe möglich
- Erhöhte Transparenz und niedrigschwelliger Zugang
- Rechtssicherheit bei der Umsetzung des HinSchG
Fazit
Whistleblowing ist ein wertvolles Instrument für Compliance, Risikomanagement und Unternehmenskultur. Unternehmen sollten ihre Verantwortung ernst nehmen und Hinweisgebern sichere Wege bieten, sich zu melden – rechtlich abgesichert, digital integriert und für alle zugänglich.