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Resturlaub

Inhalt

Was ist Resturlaub?

Resturlaub bezeichnet die verbleibenden Urlaubstage eines Arbeitnehmers, die im laufenden Kalenderjahr nicht genommen wurden. Diese Urlaubstage können unter bestimmten Voraussetzungen ins nächste Jahr übertragen werden.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht dies 20 Arbeitstagen. Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung im Unternehmen.​

Verfall von Resturlaub

Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. In solchen Fällen muss der Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, andernfalls verfällt er.​

Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Resturlaub nicht automatisch verfällt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden rechtzeitig und transparent auf den bestehenden Urlaubsanspruch sowie auf den drohenden Verfall hinzuweisen. Erfolgt dieser Hinweis nicht, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.​

Übertragung von Resturlaub

Eine Übertragung des Resturlaubs ins Folgejahr ist möglich, wenn:​

  • dringende betriebliche Gründe (z. B. hoher Arbeitsanfall) vorliegen,
  • persönliche Gründe (z. B. Krankheit) die Inanspruchnahme verhindern.

In diesen Fällen muss der Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.

Auszahlung von Resturlaub

Eine Auszahlung des Resturlaubs ist nur zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung der verbleibenden Urlaubstage.​

Digitale Unterstützung durch die Zeiterfassungslösungen von ZMI

Die Zeiterfassungslösungen von ZMI unterstützen Unternehmen dabei, Resturlaub effizient und rechtskonform zu verwalten:​

  • Automatisierte Urlaubsverwaltung: Übersichtliche Darstellung von Urlaubsansprüchen und -ständen.​
  • Transparente Kommunikation: Automatische Benachrichtigungen über verbleibenden Urlaub und drohenden Verfall.​
  • Rechtssicherheit: Dokumentation der Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.​

Durch den Einsatz der ZMI-Zeiterfassungslösungen können Unternehmen die Urlaubsplanung optimieren und gesetzliche Vorgaben zuverlässig einhalten.​

Hinweis zu den Inhalten
Die Informationen auf dieser Website wurden mit Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information – auch bei rechtlich geprägten Themen. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzen sie nicht. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.