Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) mit ZMI einfach digital abfragen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU

ZMI stellt ab sofort eine Schnittstelle zwischen Zeiterfassung und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) bereit, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital abzurufen. Das Modul ZMI – eAU wurde von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) geprüft und freigegeben.

Gesetzliche Grundlage

Seit Januar 2023 ist die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber :innen verpflichtend. Die eAU wird den Mitarbeitenden bei einer Arbeitsunfähigkeit von ihrem behandelnden, am eAU-Verfahren teilnehmenden Arzt ausgestellt. Sie ersetzt die bisherige Papierbescheinigung und wird durch den Arzt digital an die zuständige Krankenkasse bzw. den GKV-Server übermittelt. Anschließend melden sich erkrankte Mitarbeitende bei ihrem Arbeitgeber-Unternehmen krank, damit dieses eine eAU-Anfrage an den GKV-Server senden kann.

So profitieren Sie von der ZMI – eAU

Mit unserer neuen Lösung ZMI – eAU sind unsere Anwenderinnen und Anwender in den Personalabteilungen in der Lage, direkt aus der digitalen Zeiterfassung heraus eine Arbeitsunfähigkeit ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeitenden digital bei der GKV abzufragen. Da die Personalstammdaten der Mitarbeitenden in der Zeiterfassung ohnehin bereits vorhanden sind, entfällt eine aufwendige Doppelerfassung.

Insbesondere wenn die Lohnabrechnung an eine externe Stelle, wie beispielsweise eine Steuerkanzlei ausgelagert ist, ist der Krankmeldeprozess mit angeschlossener eAU-Abfrage so deutlich schlanker und ohne Medienbrüche möglich. Anschließend können die Fehltage im Abrechnungszeitraum zusammen mit weiteren Bruttolohndaten aus der digitalen Zeiterfassung über eine digitale Schnittstelle an die Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung (bspw. DATEV) weitergegeben werden.