In diesem Artikel erfahren Sie, warum Handlungsbedarf für Unternehmen besteht und wie moderne Zutrittskontrolle die Gebäudesicherung optimieren kann.
Mit der neuen NIS2-Richtlinie und der ergänzenden CER-Verordnung verschärft die EU die Vorgaben für IT- und physische Sicherheit deutlich. Viele Unternehmen sind betroffen – oft, ohne es zu wissen. Besonders im Bereich der Zutrittskontrolle entstehen neue Anforderungen: Prozesse müssen transparenter, Systeme robuster und Zugänge gezielter gesteuert werden. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur Gebäude und Mitarbeitende, sondern auch Geschäftsprozesse und Reputation.
Was ist NIS2 – und wen betrifft sie?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security) ist die überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016. Ziel ist es, die Cyber- und physische Resilienz kritischer Einrichtungen europaweit zu stärken – also von Organisationen, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft besonders wichtig sind.
Betroffen sind unter anderem Unternehmen aus folgenden Bereichen:
- Energie
- Transport & Verkehr
- Gesundheit
- Wasser- und Abfallwirtschaft
- Öffentliche Verwaltung
- Digitale Infrastrukturen
- Lebensmittelproduktion
- Finanz- und Versicherungswesen
Aber Achtung: Auch mittelständische Zulieferbetriebe und Dienstleister :innen, die mit diesen Sektoren zusammenarbeiten, können in den Anwendungsbereich fallen – auch wenn sie nicht direkt als „kritische Einrichtung“ gelten.
Die CER-Verordnung: Zutrittskontrolle wird Thema!
Ergänzend zur NIS2 tritt die sogenannte CER-Verordnung (Critical Entities Resilience) in Kraft. Diese verpflichtet Mitgliedstaaten, besonders schützenswerte Einrichtungen zu identifizieren – und sorgt dafür, dass dort Sicherheitsmaßnahmen nicht nur empfohlen, sondern verbindlich werden.
Konkret heißt es:
„...einen angemessenen physischen Schutz ihrer Räumlichkeiten und kritischen Infrastrukturen zu gewährleisten, unter gebührender Berücksichtigung zum Beispiel von dem Aufstellen von Zäunen und Sperren, Instrumenten und Verfahren für die Überwachung der Umgebung, Detektionsgeräten und Zugangskontrollen…“
Artikel 13 Abs. 1 b
Für Unternehmen bedeutet das:
Physische Sicherheitsmaßnahmen – darunter auch moderne Zutrittskontrollen – werden künftig ein zentraler Bestandteil ganzheitlicher Sicherheitsstrategien sein..
Zutrittskontrolle neu denken – mit System und Strategie
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen für Sicherheit, HR oder Gebäudemanagement verantwortlich sind, stellt sich jetzt die Frage:
Wie sicher ist unser Zutrittssystem wirklich?
Die neuen Vorschriften fordern:
- eine lückenlose Nachvollziehbarkeit von Zutritten,
- klare Zugriffsrechte auf Mitarbeiterebene,
- Schutz vor Sabotage oder unbefugtem Zugang – auch von innen,
- und ein effektives Besuchermanagement.
Nicht zu vergessen: Wer zu spät reagiert, riskiert Strafen, Imageverlust und im schlimmsten Fall Betriebsunterbrechungen.
Denn auch wenn viele Details von der nationalen Umsetzung abhängen, steht fest:
Jetzt strategisch starten lohnt sich.
Denn es braucht:
- Planungsaufwand
- Kapazitäten bei Hard- und Softwareanbietern
- Umsetzungsdauer vor Ort
Wie ZMI Sie unterstützen kann
ZMI ist seit Jahren verlässlicher Partner für digitale Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und Gebäudesicherung. Unsere Lösungen sind nicht nur effizient und einfach zu bedienen, sondern erfüllen auch höchste Sicherheitsstandards – ein klarer Pluspunkt im Rahmen der neuen gesetzlichen Anforderungen.
Was wir konkret bieten:
- Zutrittskontrollsysteme für alle Unternehmensgrößen: skalierbar, DSGVO-konform, modern per RFID oder Smartphone
- Besuchermanagement mit vollständiger Dokumentation und Auswertbarkeit
- Individuelle Zutrittsberechtigungen mit exakter Zeit- und Bereichssteuerung
- Anbindung an bestehende Zeiterfassung und HR-Systeme – für nahtlose Prozesse
Ob für einzelne Standorte oder als übergreifendes Sicherheitskonzept – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Zutrittssysteme zukunftsfest zu machen.
Fazit NIS2 Compliance: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt
Die NIS2-Richtlinie bringt neue Anforderungen – und neue Chancen. Auch wenn die konkreten Pflichten erst mit der nationalen Umsetzung klar geregelt sind, ist der Einstieg jetzt sinnvoll.
Denn wer frühzeitig startet, hat nicht nur bei Sicherheit und Compliance die Nase vorn – sondern auch bei Vertrauen und Resilienz.

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Hinweis: Dieser Blog-Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.
*: Quelle zu 29.000 betroffenen Unternehmen: Auf Website des BSI