Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit für Eltern, sich nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich der Betreuung und Erziehung zu widmen. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, und es besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Nach der Elternzeit haben Beschäftigte das Recht, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Wer kann Elternzeit in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich steht Elternzeit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses – sei es Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet. Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und Auszubildende können Elternzeit beantragen. Voraussetzung ist, dass sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen.
Dauer und Aufteilung der Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Diese kann flexibel genommen werden:
- Bis zum 3. Geburtstag des Kindes: Bis zu drei Jahre können genommen werden.
- Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag: Bis zu 24 Monate können in diesem Zeitraum übertragen werden.
Die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Anmeldung der Elternzeit
Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden:
- Frist: Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit.
- Inhalt: Angabe des Beginns und der Dauer der Elternzeit.
Für Elternzeit, die zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden soll, beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen vor deren Beginn.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit von bis zu 32 Stunden pro Woche möglich. Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht, wenn:
- Betriebsgröße: Der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat.
- Beschäftigungsdauer: Das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
- Arbeitszeit: Die gewünschte Teilzeit zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche liegt.
Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit gestellt werden.
Urlaubsanspruch während und nach der Elternzeit
Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Resturlaub, der vor Beginn der Elternzeit nicht genommen wurde, verfällt jedoch nicht und kann nach der Rückkehr aus der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden.
Krankheit während der Elternzeit
Erkrankt ein Elternteil während der Elternzeit, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beginnt erst nach dem Ende der Elternzeit, sofern die Erkrankung dann noch andauert.
Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit
Eine vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ausnahmen bestehen bei besonderen Härtefällen, wie etwa dem Tod des Kindes oder einer schweren Erkrankung eines Elternteils.
Elterngeld und ElterngeldPlus
Elterngeld unterstützt Eltern finanziell während der Elternzeit. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich. ElterngeldPlus ermöglicht einen längeren Bezugszeitraum bei gleichzeitigem Teilzeit-Arbeiten und beträgt maximal 900 Euro monatlich.
Digitale Unterstützung durch ZMI
Das Zeitwirtschaftssysteme von ZMI unterstützen Unternehmen bei der Verwaltung von Elternzeiten. Funktionen wie die Planung von Abwesenheiten, die Dokumentation von Teilzeitarbeit und die Einhaltung gesetzlicher Fristen erleichtern sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern den Umgang mit Elternzeitregelungen.
Fazit
Elternzeit ermöglicht es Eltern, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne das Arbeitsverhältnis aufzugeben. Mit einer sorgfältigen Planung und der Unterstützung durch digitale Tools wie ZMI kann die Elternzeit sowohl für Familien als auch für Unternehmen erfolgreich gestaltet werden.