EuGH: Fahrtzeiten sind Arbeitszeit – was Unternehmen jetzt umsetzen müssen

EuGH Urteil Fahrtzeiten sind Arbeitszeiten ZMI GmbH

Mit dem Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine für Unternehmen äußerst praxisrelevante Entscheidung zur Einordnung von Reise- und Fahrtzeiten als Arbeitszeit getroffen.

Die Entscheidung betrifft insbesondere Betriebe mit mobilen Tätigkeiten, wechselnden Einsatzorten oder Sammeltransporten von Mitarbeitenden. 

👉 Für Personalentscheider :innen und Geschäftsführer :innen stellt sich nun die Frage, welche Zeiten künftig zwingend als Arbeitszeit zu erfassen sind – und welche organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen daraus folgen.

 

 

Hintergrund des EuGH-Urteils

Dem Urteil lag ein spanischer Fall zugrunde, in dem Beschäftigte verpflichtet waren, sich zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunkt zu begeben, um von dort gemeinsam mit einem Firmenfahrzeug zu wechselnden Einsatzorten transportiert zu werden.

Der EuGH hatte zu klären, ob die Zeit für diese verpflichtenden Fahrten als
Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG zu werten ist. Und zwar auch dann, wenn während der Fahrt keine aktive Arbeitsleistung erbracht wird.

 

 

Kernaussage des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in seinem Urteil klar: Reise- und Fahrzeiten zwischen einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Treffpunkt und dem tatsächlichen Einsatzort gelten als Arbeitszeit, wenn die Teilnahme verpflichtend ist und die Zeit im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt. Entscheidend ist dabei nicht, ob während der Fahrt gearbeitet wird, sondern ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und nicht frei über seine Zeit verfügen kann.

 

 

Arbeitszeit vs. Vergütung

Wichtig für Unternehmen: Das EuGH-Urteil betrifft primär die arbeitszeitrechtliche Einordnung, nicht automatisch die Vergütungspflicht. Dennoch hat die Einstufung als Arbeitszeit erhebliche Auswirkungen auf:

  • Die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit,
  • die gesetzlichen Ruhezeiten,
  • Arbeitszeitkonten sowie
  • die Pflichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Nationale Regelungen, beispielsweise etwa zur Vergütung, bleiben grundsätzlich anwendbar, müssen jedoch die europarechtlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz berücksichtigen.

 

 

Welche Unternehmen sind besonders betroffen?

Besonders relevant ist das Urteil für Unternehmen mit:

  • Außendienst- oder Serviceteams,
  • Bau- und Montageeinsätzen,
  • Pflege- und Sozialdiensten,
  • Technischem Kundendienst sowie
  • regelmäßigen Sammeltransporten im Firmenfahrzeug.

Überall dort, wo Arbeitgebende Zeit, Ort und Art der Fahrt vorgeben, steigt das Risiko, dass diese Zeiten künftig als vollwertige Arbeitszeit gelten.

 

 

Praktische Folgen für das Personalwesen

Arbeitszeiterfassung

Digitale Zeiterfassungssysteme müssen künftig in der Lage sein, auch verpflichtende Reise- und Fahrzeiten korrekt abzubilden. Dies gilt insbesondere für Start- und Endpunkte außerhalb klassischer Betriebsstätten.

Arbeitszeitmodelle und Dienstpläne

Längere Fahrzeiten können dazu führen, dass zulässige Höchstarbeitszeiten schneller erreicht werden. Dienstpläne und Einsatzzeiten sollten daher überprüft und ggf. angepasst werden.

Gesundheits- und Haftungsrisiken

Werden Fahrzeiten nicht berücksichtigt, drohen nicht nur Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht, sondern auch erhöhte Haftungsrisiken im Bereich Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht.

 

 

Handlungsempfehlungen für Unternehmen 💡

  • Analyse aller verpflichtenden Reise- und Sammelzeiten
  • Überprüfung bestehender Arbeitszeitmodelle
  • Anpassung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Schulung von Führungskräften und Disponenten
  • Durchgängige Dokumentation zur rechtssicheren Arbeitszeiterfassung
 

👉 Fazit und Zusammenfassung

Mit dem Urteil vom 09.10.2025 (Az. C-110/24) konkretisiert der Europäische Gerichtshof den Begriff der Arbeitszeit weiter und stärkt den Gesundheitsschutz von Beschäftigten. Reise- und Fahrzeiten sind künftig immer dann als Arbeitszeit zu werten, wenn sie vom Arbeitgeber vorgegeben sind und der Arbeitnehmer nicht frei über seine Zeit verfügen kann.

Für Unternehmen bedeutet dies:

  • mehr Verantwortung bei der Arbeitszeitgestaltung
  • höhere Anforderungen an Planung und Dokumentation
  • größere Bedeutung von Gesundheitsschutz und Ruhezeiten
 

Gleichzeitig bietet das Urteil die Chance, bestehende Prozesse zu modernisieren,
Transparenz zu schaffen und arbeitszeitrechtliche Risiken nachhaltig zu reduzieren.

Unternehmen, die Reise- und Fahrzeiten frühzeitig rechtssicher einordnen, ihre Arbeitszeitmodelle anpassen und Führungskräfte sensibilisieren, sichern nicht nur Compliance, sondern stärken auch Vertrauen und Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden.

 

Profitieren auch Sie von den Vorteilen der einer rechtssicheren, modernen Zeiterfassung mit ZMI. 

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