Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) final abgesegnet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz am 2. Juli 2023 in Kraft. Gemeinsam mit den Expert:innen unseres Partners whistle.law informieren wir Sie über den aktuellen Stand und wie die Umsetzung in der Praxis aussehen kann.
Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind ab diesem Inkrafttreten dazu verpflichtet, die Vorgaben des HinSchG umzusetzen und interne Meldekanäle einzurichten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten werden ab dem 17. Dezember 2023 dieselben Pflichten zu erfüllen haben.
In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von Johannes Jakob, CEO & Co-Founder von whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten die Teilnehmer eine Anleitung an die Hand, wie sie die neuen Pflichten einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können. Im Anschluss steht Johannes Jakob für Ihre Fragen zur Verfügung.