Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) mit ZMI einfach digital abfragen
Elfershausen, 02.03.2023 – ZMI stellt ab sofort eine Schnittstelle zwischen Zeiterfassung und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) bereit, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital abzurufen. Das Modul ZMI – eAU wurde von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) geprüft und freigegeben. Seit Januar 2023 ist die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber:innen verpflichtend. Die eAU wird den Mitarbeitenden bei einer Arbeitsunfähigkeit von ihrem behandelnden, am eAU-Verfahren teilnehmenden Arzt ausgestellt. Die eAU ersetzt die bisherige Papierbescheinigung und wird durch den Arzt digital an die zuständige Krankenkasse bzw. den GKV-Server übermittelt. Anschließend melden sich erkrankte Mitarbeitende bei ihrem Arbeitgeber-Unternehmen krank, damit dieses eine eAU-Anfrage an den GKV-Server senden kann. „Mit unserer neuen Lösung ZMI – eAU sind unsere Anwenderinnen und Anwender in den Personalabteilungen in der Lage, direkt aus der digitalen Zeiterfassung heraus eine Arbeitsunfähigkeit ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeitenden digital bei der GKV abzufragen. Da die Personalstammdaten der Mitarbeitenden in der Zeiterfassung ohnehin bereits vorhanden